Ein Schwimmer halte sich an einem Baum in der Limmat fest und mache mit Winken auf sich aufmerksam, wurde der Einsatzzentrale der Stadtpolizei Zürich gegen 14.30 Uhr gemeldet.
Eine Rettung des 69-Jährigen war aber nicht sofort möglich: Er befand sich im Bereich, in dem Sihl und Limmat zusammenfliessen - und die Strömung war dort nach den heftigen Niederschlägen der vergangenen Tage zu stark, wie die Zürcher Stadtpolizei in einer Mitteilung schreibt.
Gemeinsamer #Einsatz mit der @StadtpolizeiZH: Am Freitagnachmittag musste ein Mann mittels aufwendiger Rettungsaktion unterhalb des Wehrs beim Dynamo aus der #Limmat gerettet werden. ^gr
— Schutz & Rettung ZH (@SchutzRettungZH) July 9, 2021
Zur Medienmitteilung:https://t.co/BHaRwlSepL#Notruf118 #Notruf144 #srz pic.twitter.com/FhiwAcJZNI
Das leichte Gummiboot, das an einem Seil gesichert war, konnte aber wegen der starken Strömung und der nun schweren Ladung nicht mehr ans Ufer gezogen werden. Die Einsatzkräfte liessen das Boot in der Folge etwas flussabwärts treiben, bis das Seil wieder gespannt war.
Mit einem Rega-Helikopter, der einen Rettungsspezialisten der Alpinen Rettung Schweiz an Bord hatte, wurde dann zunächst der 69-jährige Schwimmer an der Seilwinde vom Boot ans Ufer geflogen; er wies leichte Verletzungen auf und wurde zur weiteren Abklärung in ein Spital gefahren. Danach wurden auch der Bademeister und alle Polizisten mit dem Rettungsspezialisten an der Seilwinde ans sichere Ufer transportiert. Das leere Boot konnte ans Ufer gezogen werden.
Die Sihl und die Limmat führen nach den heftigen Regenfällen viel Wasser; wegen starken Strömungen und Schwemmholz könne es zu lebensgefährlichen Situationen kommen, hatte die Wasserschutzpolizei der Stadtpolizei Zürich am frühen Freitagnachmittag festgestellt. Sie verhängte sofort ein Verbot; Schwimmen und Böötlen ist in den beiden Flüssen auf dem Zürcher Stadtgebiet bis und mit Sonntag untersagt.
Der in Not geratene Schwimmer hatte von diesem temporären Verbot noch nichts wissen können, wie es bei der Stadtpolizei Zürich heisst. Das Verbot sei etwa zu dem Zeitpunkt erlassen worden, an dem der 69-Jährige in die missliche Lage geraten war. (sda)