Was sich im Februar 2022 genau in einer Zürcher Moschee abspielte, ist unklar. Laut Anklage hat ein 24-Jähriger aber «laut gebetet» und andere Besucher gestört. Ein Vertreter der Moschee habe daraufhin die Polizei gerufen. Der 24-jährige Beschuldigte habe daraufhin die Polizei angegriffen und getreten.
Am Bezirksgericht Horgen sagte er am Dienstag, dass er im Wahn gehandelt habe. Der Angriff tue ihm leid. Damals habe er täglich sieben Joints geraucht, aber keine andere Drogen genommen. Nach einer verpatzten Lehrabschlussprüfung habe er sich mit den falschen Leuten abgegeben, einer geregelten Arbeit ging er nicht mehr nach.
Er gab alle Taten zu, darunter Tritte gegen die Polizisten. Im Gefängnis Horgen zündete er später seine Zelle an, wobei er sich selber Verletzte. Er habe sich eingeengt gefühlt, im Wahn gehandelt.
Der Mann befindet sich zurzeit in der Psychiatrischen Klinik Rheinau. Bei ihm wurde paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er habe gar nicht verstanden, warum die Polizisten gekommen seien, sagte er am Dienstag.
Negativ aufgefallen ist der Schweizer auch nach seiner Verhaftung und Inhaftierung im Gefängnis Horgen. Gemäss Anklage zündete er im März 2022 mit Zündhölzern eine Wärmdecke an. Diese habe er unter sein Bett geschoben, das so in Brand geriet.
Der Beschuldigte erlitt Verbrennungen 2. und 3. Grades. Zudem füllte sich der ganze Stock mit dichtem Rauch. Ein Gefängnismitarbeiter konnte den Brand zwar löschen. Die Staatsanwaltschaft stuft den Brand aber als konkrete Gefährdung für andere Insassen und die Mitarbeitenden ein. Es entstand ein Sachschaden von 50'000 Franken.
Offenbar hat der Mann psychische Probleme. Er befindet sich zurzeit in der Psychiatrischen Klinik Rheinau. In der Klinik darf sich der Beschuldigte mittlerweile mehrere Stunden pro Tag alleine auf dem Gelände bewegen und mit seiner Familie Ausflüge ausserhalb der Klinik machen. Voraussichtlich wechselt er bald in ein betreutes Wohnen.
Der Mann sei zwar auf gutem Weg, sagte der Richter am Dienstag bei der Urteilseröffnung. Doch das Gericht könne nicht beurteilen, ob ein Jahr als Massnahme reiche. Dauerhaft werde diese wohl nicht sein, entscheiden müssten aber andere.
Die Massnahme nur für ein Jahr auszusprechen, hatte der Verteidiger gefordert. Der Staatsanwalt hätte nichts dagegen gehabt. Spätestens nach fünf Jahren muss die theoretisch unbegrenzte Massnahme überprüft werden.
(yam/sda)
Lange Gefängnisstrafen und Grenzkontrollen sind absolut überfällig. Ausserdem brauchts mehr Geld für Polizei und Geheimdienste.