Schweiz
Zürich

Winterthur hat laut Gericht unflätigem Arbeiter zu Recht gekündigt

Aussicht auf Winterthur ab dem Hauptgebaude der Winterthur Versicherungen in Winterthur am Dienstag, 6. September 2005. (KEYSTONE/Alessandro Della Bella)
Die Stadt Winterthur entliess einen Arbeiter zu Recht – sagt das Verwaltungsgericht.Bild: KEYSTONE

Winterthurer beleidigt Arbeitskollegen als «Lutscher» – Stadt kündigt ihm zu Recht

18.12.2023, 14:0518.12.2023, 14:05

Die Stadt Winterthur hat einen Arbeiter zu Recht entlassen: Dass der Mann seine Arbeitskollegen wiederholt abschätzig als «Lutscher», «Knacknasen» und «Blondinchen» beschimpft habe, stelle ein «mangelhaftes Verhalten» dar.

Die Stadt sei zudem korrekt vorgegangen, heisst es im noch nicht rechtskräftigen Urteil, das am Montag im Internet aufgeschaltet wurde. So habe sie den Mitarbeiter zunächst abgemahnt und die Kündigung erst nach neuerlichen Vorfällen ausgesprochen.

Provokation keine Rechtfertigung

Der Mann hatte erklärt, in der Werkstatt provoziert worden zu sein. So sei ein Arbeitskollege extra nahe an seinem Arbeitsplatz vorbeigegangen. Da habe er halt mit der Aussage «Du kannst aussenrum, du Lutscher» reagiert.

Auch wenn eine solche Provokation erfolgt sein sollte, würde dies die erfolgte Beleidigung nicht rechtfertigen, hält das Zürcher Verwaltungsgericht dazu fest. Denn er hätte ihn auch mit normalen Worten auffordern können, einen anderen Weg zu nehmen.

Und dass «Lutscher» wie vom Gekündigten vorgebracht auch ein Bonbon am Stiel oder ein Schnuller sein könnte, hilft ihm gemäss Gericht ebenfalls nicht weiter: «Hier ist aufgrund der Umstände offenkundig, dass das Wort im beleidigenden Sinne verwendet wurde.»

Beleidigungen und eine Drohung

Der Mann stufte die Kündigung insgesamt als missbräuchlich ein. So habe er sich ja auch während einer angesetzten Bewährungszeit nichts zu Schulde lassen kommen. Er forderte deshalb eine Entschädigung von «mindestens 18'282 Franken».

Die eigentliche Bewährungsfrist sei von Vorgesetzten in einem Gespräch als «bestanden» bezeichnet worden, heisst es dazu auch im Urteil. Doch sei bei diesem Gespräch, das einen Monat nach Ablauf der Frist stattfand, schon ein neuer Vorfall aufgegriffen worden.

Die verschiedenen Beleidigungen – der Mann verunglimpfte gemäss Urteil Kollegen auch als alkoholabhäng und drogenkonsumierend – sowie eine Drohung, die Angelegenheit nach der Arbeit zu klären, seien «als mangelhaftes Verhalten zu qualifizieren», hält das Zürcher Verwaltungsgericht fest. Angesichts der gesamten Geschichte sei Stadt zur Kündigung berechtigt gewesen.

Einzig in einem Punkt gewinnt der Entlassene. Das Verwaltungsgericht verschiebt den Zeitpunkt der Kündigung aus formalen Überlegungen um drei Monate. Von den Gerichtskosten von 6120 Franken muss er deshalb nur zwei Drittel zahlen, einen Drittel die Stadt Winterthur. (sda/jaw)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bikemate
18.12.2023 17:46registriert Mai 2021
Die Drohung, die Angelegenheit nach der Arbeit zu klären, wäre für mich die Grenze. Das geht einfach nicht. Die anderen Dinge sind schwer von Aussen zu beurteilen.
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Müller Lukas
18.12.2023 14:51registriert August 2020
Das Urteil hat sich diese "Knacknase" sicher anders vorgestellt...
😂😂😂
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