Drei Zürcher Stadtpolizisten sollen den dunkelhäutigen Wilson A. bei einer Personenkontrolle brutal zusammengeschlagen haben – so brutal, dass die Anklage nun von einer Gefährdung des Lebens ausgeht.
Die ausführliche Geschichte zum Fall Wilson A. gibt's hier:
Das ist neu. Ende November, sieben Jahre nach dem Ereignis, standen die drei Polizisten lediglich noch wegen einfacher Körperverletzung, die allerdings verjährt ist, und Amtsmissbrauchs vor Gericht.
Doch während des Prozesses kam es zur Überraschung: Dem Antrag des Verteidigers von Wilson A., man müsse bei der Tat von einer Gefährdung des Lebens ausgehen und deshalb die Anklageschrift erweitern, wurde wider Erwarten stattgegeben.
Der Einzelrichter unterbrach den Prozess und gab der zuständigen Staatsanwältin 15 Tage Zeit, hinter die Bücher zu gehen. Diese Frist ist nun abgelaufen, die Anklage ist überarbeitet. Die Beschuldigten hätten mit ihrer Tat das Leben von Wilson A. gefährdet, heisst es nun. Dieser trug damals einen Herzschrittmacher – jegliche körperliche Gewalt könnte schwerwiegende Folgen haben, bescheinigten die Ärzte.
Er sei überrascht, sagt Wilson A.s Anwalt gegenüber watson, solche Anträge würden normalerweise vom Tisch gewischt.
Doch einen Schönheitsfehler hat die neue Anklage: Das bisherige Strafmass von jeweils 100 Tagessätzen zu 130, 100, beziehungsweise 70 Franken für die drei Polizisten bleibt gleich – obwohl der Tatbestand der Gefährdung des Lebens eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug vorsähe. Ein Zeichen dafür, dass die Staatsanwältin wohl nicht gegen die Polizisten plädieren werde, so das Urteil von Anwalt Steiner.
Der Einzelrichter, der den Prozess im November führte, wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob der Fall an das Gesamtgericht übergeht. Dann wird ein neuer Termin angesetzt.