Das Bezirksgericht Winterthur hat für die Brandstifterin von Elgg ZH eine stationäre Massnahme ausgesprochen. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wird zugunsten der psychiatrischen Massnahme aufgeschoben.
Von einem «Rachefeldzug» könne das Gericht nicht ausgehen, die Brandobjekte schienen zufällig gewählt, sagte der Richter am Mittwoch bei der Urteilseröffnung. Bei einem Brand waren «Leib und Leben konkret gefährdet», sagte der Richter. Zwar hatte die Frau ein Feuer in einem leerstehenden Haus gemacht, doch der Brand griff auf bewohnte Häuser über.
Die ortskundige 45-Jährige hatte im Frühjahr 2024 in Elgg acht Brände gelegt, bei vier davon blieb es bei versuchter Brandstiftung. Die Verfahren zu zwei weiteren Bränden in dem Zeitraum in Elgg wurden eingestellt, wie der Richter am Mittwoch sagte.
Der Schaden betrug mehrere Millionen Franken. Besonders verheerend war der erste Brand vom 16. März 2024, bei dem fünf Gebäude massiv beschädigt wurden und rund 40 Personen in der Nacht aus ihren Häusern evakuiert werden mussten.
Die Brandserie erlangte grosse Aufmerksamkeit, weil schon zwischen Februar 2011 und Januar 2012 in Elgg ein Feuerteufel wütete, ein ehemaliger Feuerwehrmann.
«Sie wollten keine Menschen töten», gab der Richter zu bedenken. Aber eine Gefährdung von Menschen habe sie in Kauf genommen. Die geforderte Freiheitsstrafe von drei Jahren hielt das Gericht angesichts der verminderten Schuldfähigkeit und des Geständnisses der Frau für angemessen.
Das Gutachten spreche klar für eine stationäre Massnahme, sagte der Richter. Eine ambulante Massnahme könne eingestellt werden, wenn es schlecht laufe. Dann drohe die Rückversetzung in die stationäre Massnahme.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auslöser der Brandstiftungen war der Tod ihrer Katze, wie die Beschuldigte am Mittwochmorgen sagte. Sie nahm damals Medikamente und trank vor den Taten jeweils «massive Mengen» Alkohol.
Die Kombination liess sie Stimmen hören, was ihr zuvor nie passiert sei. «Die Stimmen waren für mich sehr real», sagte die Frau. Diese hätten ihr gesagt, dass die Katze wiederkäme, wenn sie Feuer lege. «Damals habe ich das geglaubt». Heute wisse sie, dass das nicht real war.
Die Stimmen hätten ihr gesagt, dass es acht Brände sein sollen. «Das ist das Unendlichkeitszeichen», sagte sie auf die Frage des Richters nach der sehr spezifischen Zahl. Nach dem achten Brand habe sie aufgehört. Wenige Tage danach wurde sie von der Polizei verhaftet.
Für die psychisch angeschlagene Frau war das Verfahren offensichtlich emotional. Ihre Worte könnten kaum ausdrücken, wie leid ihr alles tue, sagte sie. Und: «Nichts kann die Verluste und Traumata gut machen». Ihre damalige Wahrnehmung könne sie sich nicht mehr erklären. Sie hätte sich Hilfe holen sollen, habe sich aber zu sehr geschämt.
Emotional war die Verhandlung auch für die Opfer der Brandserie. Viele kamen als Privatkläger, der Gerichtssaal war aber auch mit Zuschauern gefüllt. Die Opfer äusserten ihr Unverständnis über die Taten.
Eine Geschädigte erzählte, sie habe zwei Mal aus dem Haus rennen müssen, sie sei «immer noch am Verarbeiten». Andere fragten die Beschuldigte, wie sie sich gefühlt habe, als sie die Evakuierten sah.
Die 45-Jährige verwies auf fehlende Erinnerung und brach immer wieder in Tränen aus. «Es tut mir wahnsinnig leid», sagte sie. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass sie es war, die das alles ausgelöst hatte.
Die Beschuldigte befindet sich derzeit in einer stationären Massnahme, das Rückfallrisiko wird als hoch eingeschätzt. Vor Gericht sagte sie, sie würde gerne wieder ein normales Leben führen.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Brandserie eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, die zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden soll. Diese wird für bis zu fünf Jahren ausgesprochen, kann aber durch ein Gericht verlängert werden.
Die Verteidigerin forderte, dass während der Verbüssung der Freiheitsstrafe eine ambulante Massnahme umgesetzt werde. Die weniger einschneidende Massnahme sei zielführender, auch die «Sicherheit der Allgemeinheit» sei so besser gewährleistet. (sda)