Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Dienstagvormittag einen ehemaligen Verkehrsexperten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt: Der 33-Jährige hatten von rund 70 Lernfahrenden jeweils 500 Franken eingesackt – dies im Gegenzug für eine «wohlwollende Prüfungsabnahme».
Er habe immer auf die Verkehrssicherheit geschaut, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Es fahre niemand, der nicht auf die Strassen gehöre.
Angeboten habe er für das erhaltene Geld, das er jeweils in einem Couvert auf einem Rad seines Fahrzeugs vorfand, nichts Konkretes, sagte er. Die Prüflinge hätten aber beispielsweise die Strecke im Voraus gekannt, die sie abfahren mussten. Ein Auge zugedrückt habe er auch, wenn jemand den Blinker nicht gesetzt habe oder dergleichen.
Das Gericht verurteilte am Dienstag zwei weitere Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes Bassersdorf zu bedingten Freiheitsstrafen von einem Jahr. Die 32- und 42-jährigen Männer hatten dem Experten jeweils jene Prüflinge zugehalten, die er sich gewünscht hatte.
Der Experte nahm so gemäss Anklageschrift über zwei Jahre rund 35'000 Franken zusätzlich ein. Fast die Hälfte reichte er seinen beiden Kollegen in der Disposition weiter. Das Gericht verurteilte die drei Männer, weil sie sich mehrmals hatten bestechen lassen.
Zusätzlich zu den bedingten Freiheitsstrafen mit Probezeiten zwischen zwei und drei Jahren brummte es den drei ehemaligen Mitarbeitern des Strassenverkehrsamtes, die bis zu drei Monate in Untersuchungshaft sassen, eine Busse von je 500 Franken auf. Zudem müssen sie zwischen 3000 und 4000 Franken dem Staat zurückzahlen.
Die Verhandlungen fanden im abgekürzten Verfahren statt. Die drei Männer waren geständig und zeigten sich mit den Urteilsvorschlägen der Staatsanwaltschaft einverstanden. Diese stufte das Bezirksgericht Bülach als angemessen ein. Das Strafmass erscheine zwar als hoch, sagte der Richter. «Aber ein solcher Fall darf in der Schweiz einfach nicht passieren.» (saw/sda)
Mich würde die Begründung eines Juristen interessieren, weshalb das überhaupt abgesegnet werden konnte.
Ein Bankräuber kann auch nicht die Hälfte der Beute behalten und nach dem Gefängnisaufenthalt ein sorgenfreies Leben führen.