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Zürcher «Parkhausmörderin» will Therapie statt Verwahrung

ARCHIVBILD - DAS OBERGERICHT URTEILT ERNEUT UEBER DIE DOPPELMOERDERIN CAROLINE H., WELCHE AUCH ALS PARKHAUSMOERDERIN BEKANNT IST - Archive---Blick ins Zuercher Parkhaus Urania, aufgenommen 1991, in we ...
Die Verwahrte erlangte durch den Mord im Zürcher Parkhaus Urania zweifelhafte Berühmtheit in der Schweiz. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Zürcher «Parkhausmörderin» will Therapie statt Verwahrung

Die sogenannte Zürcher «Parkhausmörderin» fordert am heutigen Dienstag vor dem Zürcher Obergericht eine Umwandlung ihrer Verwahrung in eine Therapie. Die heute 52-jährige Frau wird seit 2001 verwahrt.
02.12.2025, 07:2502.12.2025, 07:25

Das Bezirksgericht Zürich hatte dem von ihr sowie dem Zürcher Amt für Justizvollzugs und Wiedereingliederung (Juwe) gestellten Antrag auf eine stationäre Massnahme im August 2024 zugestimmt. Die Staatsanwaltschaft zog den Entscheid jedoch ans Zürcher Obergericht weiter.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Verwahrung und einer stationären Massnahme ist die Therapie – und die Aussicht darauf, eines Tages wieder in Freiheit leben zu können. Eine stationäre Massnahme wird alle fünf Jahre überprüft und kann bei Bedarf verlängert werden. Die verurteilte Mehrfachmörderin wird also so oder so nicht innert kurzer Zeit freikommen.

Brutaler Mord im Parkhaus

Im Alter von 18 Jahren erstach sie im Sommer 1991 an einem Nachmittag im Zürcher Urania-Parkhaus eine 29-jährige Frau – daher der Übername «Parkhausmörderin». Die klackernden Absatzschuhe der Frau hätten sie wütend gemacht, sagte sie später dazu.

1997 brachte sie, ebenfalls mit einem Messer, eine weitere Frau beim Chinagarten am Zürichsee um. Ein weiteres Opfer überlebte im März 1998 eine Attacke. Kurze Zeit später wurde die «Parkhausmörderin» verhaftet. 2001 wurde sie zur Verwahrung verurteilt.

Seither beantragte sie bereits mehrere Male die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme. Die Anträge wurden jedoch jeweils abgelehnt. Beim aktuellen Versuch hat sie erstmals das für den Justizvollzug zuständige Amt auf ihrer Seite. (sda)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Küsel64
02.12.2025 08:39registriert Juli 2015
Die muss nicht mehr frei kommen. Die kostengünstiger Lösung ist wohl die Verwahrung.
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