Zürcher «Parkhausmörderin» will Therapie statt Verwahrung
Das Bezirksgericht Zürich hatte dem von ihr sowie dem Zürcher Amt für Justizvollzugs und Wiedereingliederung (Juwe) gestellten Antrag auf eine stationäre Massnahme im August 2024 zugestimmt. Die Staatsanwaltschaft zog den Entscheid jedoch ans Zürcher Obergericht weiter.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Verwahrung und einer stationären Massnahme ist die Therapie – und die Aussicht darauf, eines Tages wieder in Freiheit leben zu können. Eine stationäre Massnahme wird alle fünf Jahre überprüft und kann bei Bedarf verlängert werden. Die verurteilte Mehrfachmörderin wird also so oder so nicht innert kurzer Zeit freikommen.
Brutaler Mord im Parkhaus
Im Alter von 18 Jahren erstach sie im Sommer 1991 an einem Nachmittag im Zürcher Urania-Parkhaus eine 29-jährige Frau – daher der Übername «Parkhausmörderin». Die klackernden Absatzschuhe der Frau hätten sie wütend gemacht, sagte sie später dazu.
1997 brachte sie, ebenfalls mit einem Messer, eine weitere Frau beim Chinagarten am Zürichsee um. Ein weiteres Opfer überlebte im März 1998 eine Attacke. Kurze Zeit später wurde die «Parkhausmörderin» verhaftet. 2001 wurde sie zur Verwahrung verurteilt.
Seither beantragte sie bereits mehrere Male die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme. Die Anträge wurden jedoch jeweils abgelehnt. Beim aktuellen Versuch hat sie erstmals das für den Justizvollzug zuständige Amt auf ihrer Seite. (sda)
