Vor 100 Jahren – wie ein Kriminalfall aus Langnau zum Justizskandal wird
Im Jahr 1925 setzt der Herbst im Emmental recht früh ein. Aber sonst scheint alles seinen gewohnten Gang zu gehen. Der Herbst ist gerade in Langnau eine Jahreszeit für Romantiker: Nebel ist selten (nur Davos zählt auf der Alpen-Nordseite noch mehr Sonnentage als Langnau). Das Dorf, noch ohne Hockeyklub (der wird erst 1946 gegründet) lebt in jener beharrlichen Ordnung und Behaglichkeit, die wenig Raum für Aufregung lässt.
Umso grösser ist die Erschütterung, als der Tod in ein Haus einzieht, das eher mit Heilung als mit Verbrechen verbindet. In das Haus des Arztes Dr. Max Paul Theodor Riedel.
Er ist Deutscher und einer von jenen Zugezogenen, die im Dorf respektiert werden, solange sie nützlich sind. Gebildet, korrekt, mit der Autorität des Wissenden. Vor gut einem Jahr hat er die Praxis übernommen. Für einen beträchtlichen Preis. Er hofft, die Schulden mit der gutgehenden Praxis zügig abzahlen zu können.
Doch hinter der Fassade einer bürgerlichen Existenz ist es unruhig. Im Dorf wird getuschelt. Die Ehe sei brüchig, die Gattin unglücklich. Und es gebe eine andere Frau: Antonia Guala, eine Italienerin, fremd im Emmental.
Als Doktor Riedels Ehefrau im Oktober 1925 stirbt – das genaue Datum ist nicht bekannt, aus zeitgenössischen Quellen gibt es verschiedene Daten, sicher ist nur der Monat Oktober – setzt sich ein Mechanismus in Gang, der kaum mehr aufzuhalten ist. Bei der Untersuchung wird im Körper der Verstorbenen Arsen gefunden. Ein Stoff, der zu dieser Zeit ebenso Teil der Hausapotheke wie des Giftkastens ist. Doch Differenzierungen interessieren wenig, wenn sich eine Geschichte anbietet. Und diese Geschichte ist schnell erzählt: ein Arzt, der weiss, wie man tötet; eine unglückliche Ehe; eine Geliebte, die auf ein neues Leben wartet.
In der Anklage wird später behauptet, Antonia Guala habe in der Praxis oder im Haushalt von Doktor Riedel gearbeitet und deshalb Zugang zum Gift (Arsen) gehabt. Für ein formelles Arbeitsverhältnis (Anstellung, Lohn, Funktion) werden aber keine belastbaren Belege gefunden. Wo Antonio Guala in Langnau gearbeitet hat, ist nicht bekannt.
Die Verhaftung folgt ein paar Wochen nach dem Todesfall, das Datum ist nicht mehr genau zu eruieren. Sicher ist nur, dass sie noch im Jahr 1925 erfolgt, möglicherweise erst in der Altjahrswoche. Also fast exakt vor 100 Jahren. Bevor Fragen gestellt werden, scheint die Antwort bereits gefunden. In den Zeitungen verdichtet sich der Fall zu einem moralischen Drama, in dem Schuld und Motiv untrennbar miteinander verschmelzen. Dass medizinische Gutachten einander widersprachen, dass es keinen Beweis für eine gezielte Vergiftung gibt – all das geht im Zuge der medialen Vorverurteilung unter.
Der Prozess im Jahr 1926 wird offenbar weniger zur Suche nach Wahrheit als zur Inszenierung eines Verdachts und findet über die Landesgrenzen hinaus Beachtung. Vor Gericht stehen nicht nur zwei Angeklagte, sondern ein Lebensentwurf, der von den gesellschaftlichen Normen abweicht. Das medizinische Fachwissen wird dem angeklagten Arzt zum Verhängnis, die Fremdheit seiner Geliebten zur Belastung. Am Ende spricht das Geschworenengericht in Burgdorf am 28. Juli 1926 ein hartes Urteil: zwanzig Jahre Zuchthaus für beide, wegen Mordes. Es ist eine Verurteilung, die nicht auf Beweisen oder Geständnissen, sondern auf Indizien beruht. Also ein klassischer Indizien-Prozess.
Es ist ein Urteil, das Ruhe und Vergessen schaffen soll. Doch es sät Zweifel. Der Fall kommt nicht zur Ruhe und wird über die Landesgrenzen hinaus die Medien und Menschen beschäftigen.
In den folgenden Jahren beginnt nämlich das Fundament des Schuldspruchs zu bröckeln. Juristen weisen auf Verfahrensmängel hin, Mediziner auf die Unsicherheit der toxikologischen Methoden. Neue Gutachten zeigen, dass der Tod ebenso gut durch Selbstmedikation oder Verzweiflung (Suizid) erklärt werden kann. Was zuvor als gerichtsfeste Gewissheit gegolten hat, erweist sich mehr und mehr als Annahme.
Im Dezember 1931 kommt es zur spektakulären Korrektur. Der Schuldspruch wird aufgehoben, Max Paul Theodor Riedel und Antonia Guala werden freigesprochen. Fünf Jahre ihres Lebens sind da bereits vergangen – Jahre, die nicht zurückgegeben werden können. Eine Entschädigung, die beiden zugesprochen wird, ist der juristische Schlusspunkt.
Der Fall ist zwar gut dokumentiert, aber wie hoch die staatliche Entschädigung für diesen Justizirrtum (eigentlich ein Justizskandal) war, geht weder aus den öffentlich einsehbaren Urteilstexten noch aus der zeitgenössischen Berichterstattung der Medien hervor. Es gab damals keinen klar geregelten Anspruch auf Haftentschädigung, wie wir ihn heute kennen. Entschädigungen wurden individuell, oft diskret und ohne öffentliche Begründung festgelegt. Die Geheimhaltung hatte auch politische Gründe: Der Fall war für Justiz und Behörden peinlich. Eine offen kommunizierte, hohe Summe hätte den Justizirrtum noch deutlicher gemacht. Diskretion lag im Interesse des Staates.
Der Freispruch führt nicht zur gesellschaftlichen Rehabilitation. Doktor Riedels berufliche Reputation ist zerstört. In der Schweiz kann er nicht mehr als Arzt praktizieren. Das Vertrauen ist verloren, der Name bleibt auch nach der Aufhebung des Urteils belastet.
Er verlässt die Schweiz und geht zurück nach Deutschland, wo er versucht, ein neues Leben aufzubauen. Doch auch dort kann er dem Schatten der Vergangenheit nicht entrinnen und es gelingt ihm nie mehr, eine angesehene oder gesicherte Position zu bekommen. Kollegen begegnen ihm mit Distanz, Patienten mit Misstrauen. Sein Fall hat über die Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen gemacht. Doktor Riedel lebt zurückgezogen und stirbt 1955, ohne dass er je öffentlich rehabilitiert oder in seinem Beruf wieder vollständig anerkannt worden wäre. In vielen Darstellungen gilt er als typisches Beispiel eines Menschen, den ein Justizirrtum nicht nur Jahre der Freiheit, sondern eine ganze Existenz kostete.
Über Antonia Gualas Schicksal ist weniger bekannt. Sie war keine Ärztin, keine Autorität im Dorf, sondern eine junge ausländische Frau, die in den Akten oft nur als «Geliebte» erscheint. Nach dem Freispruch verlässt auch sie die Schweiz. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie nach Italien zurückkehrte. Öffentliche Auftritte, Interviews oder Versuche, ihre Sicht der Dinge darzulegen, sind nicht überliefert.
Der Fall ist heute weniger ein Kriminalfall als ein Lehrstück. Er erzählt von der Macht der Erzählung über die Fakten, von der Nähe zwischen Moral und Urteil, von einer Vorverurteilung durch die Medien und von einer Justiz, die sich zu leicht von der Stimmung ihrer Zeit tragen liess. Vor allem aber erzählt er davon, wie schnell aus einem Verdacht ein Schicksal wird. Der Fall machte in ganz Europa Schlagzeilen, weil er zeigte, wie schwierig es damals war, zwischen Suizid, Unfall und vorsätzlicher Tötung zu unterscheiden und steht als Beispiel für die Problematik eines Indizienprozesses.
Der Fall ist auch in literarischen Werken verarbeitet worden, unter anderem vom Berner Peter Beutler im lesenswerten Kriminalroman «Langnauer Gift.» Er verändert darin die Namen, aus Max Paul Theodor Riedel wird Wendolin Roder und Antonia Guala zu seiner Assistentin Lauro Borelli.
Bis zum nächsten Kriminalfall im Bernbiet, der die ganze Schweiz in ähnlicher Art und Weise jahrelang beschäftigt, in einem Revisionsprozess zum Freispruch eines bereits aufgrund von Indizien verurteilten Mörders führt und literarisch verarbeitet wird, dauert es exakt 60 Jahre.
Am 1. August 1985 wird die Ehefrau von Bruno Z. in Kehrsatz tot aufgefunden. Im Herbst 1987 wird Bruno Z. in einem Indizienprozess als Mörder seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und 1993 in einem Revisionsverfahren freigesprochen. Der Freispruch wird am 27. Juni 1994 rechtskräftig. Die Indizien waren – wie im «Fall Riedel-Guala» nicht ausreichend und es gab erhebliche Zweifel an der Täterschaft.
Damit gilt Bruno Z. juristisch als unschuldig, er bekam, wie seinerzeit die Angeklagten im «Fall Riedel» eine Haftentschädigung. Der Mord selbst blieb jedoch ungeklärt. Es gab keine neue Verurteilung einer anderen Person. Der Journalist Hanspeter Born hat mit seinen Recherchen wesentlich zur Neubeurteilung des Falles beigetragen und die ganze Geschichte in zwei Büchern («Mord in Kehrsatz» und «Unfall in Kehrsatz») aufgearbeitet.
