Alle wollen strengere Regeln für Social Media und KI – ausser die SVP
Das geplante Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen findet in der Vernehmlassung grossen Widerhall. Die Absicht des Bundesrates ist es, damit «mehr Transparenz und Sicherheit im digitalen Raum» zu schaffen. Den meisten Vernehmlassungsbeteiligten geht es jedoch zu wenig weit.
Hier erfährst du, was kritisiert wird.
Was will der Bundesrat?
Online-Kommunikationsplattformen wie Facebook, X, TikTok und Google sollen Nutzerinnen und Nutzern in der Schweiz in Zukunft ein Verfahren anbieten müssen, mit dem sie bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können.
Der bundesrätliche Vorentwurf beschränkt sich auf sehr grosse Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen. Diese beeinflussen laut Landesregierung wegen ihrer Reichweite die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark. Nach heutigem Stand beträfe das Gesetz demnach fünf bis fünfzehn ausländische Unternehmen.
Wie reagieren die Parteien?
SVP ist gegen strengere Regeln
Bei den Parteien ist die SVP gegen den Vorentwurf, den sie als «das neue Zensurgesetz» verunglimpft: «Wir brauchen keine staatliche Meinungs-Polizei und keine Übernahme von EU-Bürokratie.» Festzuhalten ist hier, dass die vorgeschlagene Regulierung deutlich weniger weit geht als die der Europäischen Union (EU).
Weiter verlautbart die rechtskonservative Partei, die bestehende Rechtsordnung sei ausreichend, um echte Kriminalität im Netz zu verfolgen. Alles, was darüber hinausgehe, sei ein Angriff auf die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Vorlage zentralisiere Kompetenzen beim Bund und missachte die Hoheit der Kantone in der Strafverfolgung.
Der Mitte geht der Bundesrat zu wenig weit
Die 2021 durch die Fusion der CVP (Christlichdemokratische Volkspartei) und der BDP (Bürgerlich-Demokratische Partei) entstandene Partei Die Mitte unterstützt den Gesetzesentwurf grundsätzlich. Die Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sei notwendig, um die Rechte der User zu stärken.
Die im Bundesrat vertretene Partei fordert jedoch Verbesserungen, insbesondere in den Bereichen Schutz von Minderjährigen, Risikoreduktion, Transparenzpflicht und Krisenmanagement (zum Beispiel gegen russische Desinformation). Zudem solle zielgerichtete Werbung für Minderjährige stark beschränkt werden.
Grünliberale, Grüne und SP sehen die Vorlage als ungenügend an
Das Prädikat «klar ungenügend» verleiht die Grüne Partei dem Gesetzesentwurf – die Schutzmechanismen seien nicht ausreichend. So sei unter anderem ein Verbot von personalisierter Werbung aufzunehmen. Auch die Grünliberale Partei (GLP) sieht im Entwurf Lücken und fordert wesentliche Nachbesserungen, unter anderem stärkere Regeln gegen KI‐generierte sexuelle Inhalte.
Die SP sieht die Vorlage des Bundesrats ebenfalls als ungenügend an. Sie führe das bisher in der Schweiz gegenüber den Plattformkonzernen praktizierte «laissez-faire fort – mit Folgen für die Rechte der einzelnen Userinnen und die Gesellschaft als Ganzes».
Die sozialdemokratische Partei verlangt «ein entschlossenes Vorgehen gegen die Markt- und Meinungsmacht der grossen Plattformkonzerne» und fordert «die vollständige Übernahme und Umsetzung der EU-Plattformregulierung und das Ende des Haftungsprivilegs der grossen Plattformen».
Mit der Vorlage werde sich an den toxischen Geschäftsmodellen und Unternehmensstrukturen der Tech-Plattformen nichts ändern. Der Gesetzesentwurf müsse auf alle Plattformen anzuwenden sein, auch auf kleinere, wie etwa den Messengerdienst Telegram.
Wie reagiert die Medienbranche?
Verleger fordern rasche Umsetzung
Der Verlegerverband Schweizer Medien VSM begrüsst die Vorlage zwar grundsätzlich, fordert jedoch dringende Nachbesserungen. Er sieht kritische Lücken bei der Regulierung von KI-Anwendungen sowie bei der Haftung der Tech-Giganten für gesetzeswidrige Inhalte. Ohne diese Ergänzungen bleibe die Schweizer Medienvielfalt durch die Marktmacht globaler Plattformen weiterhin akut gefährdet.
Auch das Medienausbildungszentrum MAZ in Luzern begrüsst zwar das geplante Bundesgesetz, fordert aber weitergehende Schritte, darunter unter anderem eine strikte Kennzeichnungspflicht für von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffene Inhalte. Dies mit dem Ziel, dass sogenannte Deepfakes sowie synthetische (zusammengesetzte) Texte und Bilder auf Schweizer Plattformen erkannt werden können.
Der Verein für fairen Journalismus (Fairmedia) unterstützt den Entwurf, fordert aber punktuelle Nachbesserungen, zum Beispiel bei der Klärung der Haftungsfrage und nutzerfreundlichere Meldeverfahren.
Und der Jugendschutz?
Mehrere Kinder- und Jugendorganisationen kritisieren am Gesetzesentwurf, dass dessen Schutz nicht ausreiche. Der europäische Digital Services Act (DSA) hingegen zeige, wie wirksamer Jugendschutz gestaltet werden könne: mit sicheren Voreinstellungen, Einschränkungen personalisierter Werbung und konkreten Pflichten zur Risikominderung.
Die Schweiz dürfe nicht hinter dieses Niveau zurückfallen, da sonst Kinder und Jugendliche hierzulande schlechter geschützt wären als Gleichaltrige in der EU, warnen der Kinderschutz Schweiz, Pro Familia, und der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz sowie Pro Juventute. Letztere schreibt: «Kinder- und Jugendschutz darf nicht wirtschaftlichen oder aussenpolitischen Interessen untergeordnet werden», auch solle die Medienkompetenz gefördert werden.
Die digitalpolitische Non-Profit-Organisation Algorithmwatch warnt, dass der aktuelle Gesetzesentwurf keine Massnahmen zum Jugendschutz vorsehe. Dazu bräuchte es etwa ein Verbot von personalisierter Werbung für Minderjährige, mahnt die Organisation in ihrer Stellungnahme. Ausserdem fehle die Pflicht für Plattformbetreiber, negative Auswirkungen auf Jugendliche zu evaluieren und zu minimieren.
Sichere Plattformen für Jugendliche fordert auch die Digitale Gesellschaft Schweiz – darüber hinaus die Einbeziehung integrierter KI-Systeme in den Geltungsbereich des Gesetzes und die verbindliche Pflicht zur Risikominderung, nicht nur der Risikoanalyse.
Wie geht es weiter?
Die öffentliche Vernehmlassung zur Vorlage von Medienminister Albert Rösti wurde am 16. Februar beendet. Die Stellungnahmen der verschiedenen Akteure werden nun beim Bund ausgewertet und daraufhin entscheidet die Regierung, ob sie Anpassungen vornimmt.
Das vorläufig letzte Wort hat anschliessend das eidgenössische Parlament (Nationalrat und Ständerat). Möglich ist auch eine Volksabstimmung, sofern genügend Unterschriften dafür zustande kommen.
Gemäss früheren Angaben des Bundesrates soll das neue Gesetz frühestens 2029 in Kraft treten.
Quellen
- Nachrichtenagentur Keystone-SDA
(dsc)
