Schweiz
Zürich

20-Jähriger nach Messerattacke auf Betreuerinnen in Bülach vor Gericht

Betreuerinnen mit Messer angegriffen: Staatsanwältin fordert 12,5 Jahre Gefängnis

23.07.2025, 12:29

Die Staatsanwältin hat für einen Messerangriff auf zwei Betreuerinnen einer Institution in Bassersdorf ZH 12,5 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger plädierte auf drei Jahre Gefängnis, von denen der Beschuldigte die Hälfte absitzen solle.

Der angeklagte 20-jährige Pakistaner soll zudem für zwölf Jahre des Landes verwiesen werden, forderte die Staatsanwältin am Mittwoch am Bezirksgericht Bülach ZH.

Lebenslänglich, aber keine Verwahrung: Das Bezirksgericht Bülach hat im Mordfall Boppelsen/Utzingen sein Urteil gefällt. (Archivbild)
Der Fall wird vor dem Bülacher Bezirksgericht verhandelt.Bild: KEYSTONE

Seine Aussagen überzeugten nicht, der Mann habe den Tod der Betreuerinnen in Kauf genommen, führte die Staatsanwältin aus. Bei den Schnitten ins Gesicht hätte es zu lebensgefährlichen Verletzungen am Hals kommen können. «Er hat aus absolut nichtigem Anlass angegriffen», sagte sie.

Der Verteidiger sagte, sein Mandant gebe die Verletzungen zu. Eine Tötungsabsicht habe er aber nicht gehabt. Er wäre dann anders vorgegangen, etwa mit «effizienteren Waffen» als einem Rüstmesser. Der 20-Jährige solle nur wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung verurteilt werden. Er habe die Opfer gezielt im Gesicht verletzt. Eine Landesverweisung sei unverhältnismässig, hielt der Verteidiger fest.

Beschuldigter war handysüchtig

Der Beschuldigte sagte zuvor aus, er könne sich nicht genau an die Taten erinnern. Er habe aber niemanden töten wollen. Vor Gericht schilderte der Heimbewohner, handysüchtig gewesen zu sein. Er habe nur drei bis vier Stunden geschlafen, sei nicht mehr zur Arbeit gegangen und sei sonst am Handy gehangen. Als Folge hätten ihm die Verantwortlichen nachts das Mobiltelefon nicht mehr ausgehändigt. Dies habe er ändern wollen.

In der Untersuchung sagte eine der Angegriffenen aus, sie habe den Beschuldigten noch nie so gesehen, wie in jenem Moment. Er erklärte vor Gericht: «Man wird eben wütend, wenn man nicht bekommt, was man will».

Der 20-Jährige ging mit zwei eingesteckten Messern zum Gespräch, das er führen wollte, um das Handy zu erhalten. Einen Plan habe er aber nicht gehabt, sagte er. Frühere Aussagen, wonach ein Praktikant den Frauen das Leben rettete, wies er zurück. Er habe bloss auf eine Frage geantwortet und nicht verstanden, was er tat.

Das Gericht eröffnet das Urteil frühestens um 16.30 Uhr. (sda)

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