Das Bezirksgericht Hinwil ZH hat zwei mutmassliche Organisatoren eines Neonazi-Treffens in Rüti ZH verurteilt. Es sprach bedingte Geldstrafen in der Höhe von 110 und 100 Tagessätzen zu 100 Franken aus. Die Beschuldigten äusserten sich nicht zu den Vorwürfen.
Bei dem Treffen im Zürcher Oberland im Juni 2022 zählte die Polizei 57 Personen. Ein Anwohner hatte Anwesende lauthals antisemitische und nationalsozialistische Parolen rufen gehört, ein Video gemacht und die Polizei alarmiert.
Der Richter sagte am Mittwoch, dass einer der Beschuldigten die Hütte gemietet hatte. Die entsprechende Kommunikation fand sich auf dessen Computer. Der zweite war am nächsten Tag vor Ort zum Aufräumen und für einen Kontrollgang mit dem Vermieter.
Neben den bedingten Geldstrafen sprach das Gericht Bussen von 2300 und 2000 Franken aus. Diese sollen ebenso abschreckend wirken wie die maximale Probezeit von fünf Jahren für einen der Beschuldigten. Weitere Massnahmen, etwa die Erstellung von DNA-Profilen, lehnte das Gericht ab. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Staatsanwalt forderte zuvor bedingte Geldstrafen von 160 beziehungsweise 120 Tagessätzen zu 100 Franken. Die beiden Beschuldigten hätten für die Durchführung eines Neonazi-Abends gesorgt. Der 30-Jährige habe die Hütte gemietet, der 31-Jährige habe sich gegenüber der Polizei als Vermittler ausgegeben.
Der Beschuldigte solle auch gesagt haben, dass die kurzfristige Anmietung des Pfadiheims wegen eines Wasserschadens in einer anderen Hütte «natürlich gelogen» war. Tatsächlich konnte die ursprünglich gemietete Hütte im Kanton Schwyz nicht genutzt werden, weil die Polizei dies verboten hatte, wie der Staatsanwalt erläuterte.
Weil der zweite Beschuldigte mehrfach vorbestraft ist, forderte der Staatsanwalt, eine bedingte Vorstrafe zu widerrufen. Der Beschuldigte hätte dann 13'200 Franken bezahlen müssen. Der Richter lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Vorstrafen nicht einschlägig seien. Unter anderem wurde der 30-Jährige wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Das Gericht verlängerte aber die Probezeit der Vorstrafe.
Die Verteidiger bezweifelten in ihren Plädoyers, dass man mit rassistischen Parolen habe rechnen müssen. Auf dem Video eines Anwohners sei zudem lediglich ein Lied mit Gitarre zu hören und unbestimmte Personen, die Parolen gerufen hätten. Ob ein Konzert einer rechtsextremen Band stattgefunden habe, sei nicht bewiesen, argumentierte einer der beiden Verteidiger.
Der Richter sah das anders. Die Miete sei unter falschen Angaben zustande gekommen. Den Beschuldigten sei die auftretende Band Oidoxie zudem bekannt gewesen. Diese ist klar rechtsextrem. Der Richter ging darum davon aus, dass die beiden Schweizer strafbare Äusserungen erwarten konnten und diese billigten.
Die Verteidiger zogen auch in Zweifel, dass ein allfälliger Organisator wissen konnte, dass es sich um ein Neonazi-Treffen handelte. Der Staatsanwalt zählte daraufhin die Namen mehrerer polizeibekannter Rechtsextremer auf, die am Treffen kontrolliert wurden.
Die Verteidiger sprachen der Veranstaltung weiter den öffentlichen Charakter ab, der beim Antirassismus-Artikel eine wichtige Rolle spielt. Dem widersprach der Staatsanwalt. So seien die Teilnehmer aus mehreren Kantonen und dem Ausland gekommen.
Die antisemitischen Parolen konnten dabei auch von Unbeteiligten gehört werden. Zumindest ein Nachbar nahm diese schliesslich wahr, bevor er die Polizei rief. Diese Argumente überzeugten das Gericht. Von einem privaten Abend im Freundeskreis, könne nicht die Rede sein, hielt der Richter fest. Die Teilnehmenden hätten die Texte auch richtiggehend gefeiert. (sda)
Antifaschismus ist Bürgerpflicht in einer Demokratie!
Gibt es denn keine Strafrechtliche Sachen, die relevant sind? Ich dachte vor Gericht müssen Sachen bewiesen werden. Hat der Staatsanwalt seine Arbeit gemacht?