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Zürich

Zürcher Gericht ordnet Verwahrung für notorischen Pädophilen an

ARCHIV --- Das Zuercher Obergericht am Donnerstag, 5. Dezember 2013. Das Zuercher Obergericht hat am Mittwoch, 4. Mai 2016, den 61-jaehrigen Alfred Castelberg wegen gewerbsmaessigen Betrugs sowie einf ...
Bild: KEYSTONE

Zürcher Gericht ordnet Verwahrung für notorischen Pädophilen an

09.04.2026, 12:4609.04.2026, 13:11

Ein 68-jähriger Mann, der dutzende Mädchen missbraucht hatte, wird verwahrt. Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag entschieden, dass eine Entlassung zu gefährlich wäre.

Die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien erfüllt, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Eine Minderheit des Gerichtsgremiums habe sich für eine Entlassung ausgesprochen, sei jedoch überstimmt worden. Die Mehrheit kam zum Schluss, dass eine Entlassung zu gefährlich wäre.

Mit der Verwahrung sei ein Rückfall ausgeschlossen, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Eine Gutachterin, die am Donnerstag befragt wurde, kam zum Schluss, dass der Mann nicht therapierbar ist. Trotz intensiver Therapie sei kein Risikobewusstsein erreicht worden. Sie ging sogar so weit zu sagen, eine Therapie wäre in diesem Fall «ein Missbrauch der Therapie», also ein «ganz schwieriges Unterfangen».

«Schwierig auszuhalten»

Sie attestierte ihm auch «psychopathische Persönlichkeitsmerkmale» in Form von Kaltblütigkeit und manipulativen Zügen. Als er das hörte, schüttelte der 68-Jährige immer wieder den Kopf.

Vor Gericht bedauerte es die Gutachterin, dass keine persönliche Untersuchung möglich war. Sie konnte lediglich ein Aktengutachten erstellen. Der Beschuldigte sagte, er sei gesundheitlich nicht dazu in der Lage gewesen. Er sei psychisch und physisch angeschlagen: «Ich mag nicht mehr, es ist schwierig auszuhalten.»

«Keine Fortschritte erkennbar»

Der Gerichtsprozess gegen den Schweizer begann bereits im August 2025. Damals wurde ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben. Seither habe sich an der Ausgangslage nichts geändert, sagte die Staatsanwältin. «Es sind keine positiven Entwicklungen und Fortschritte erkennbar.»

Es gebe daher weiterhin nur noch eine einzige Option: die Anordnung einer Verwahrung. Der Mann sei weder therapiewillig noch therapiefähig. Auch das fortgeschrittene Alter ändere nichts an der Rückfallgefahr. Eine Entlassung würde eine «sehr ernst zunehmende Gefahr für die öffentliche Sicherheit» schaffen.

Sein Anwalt forderte die Freilassung

Der Anwalt des 68-Jährigen wollte ihn nach wie vor unter Auflagen freilassen. «Das Tatbestandsmerkmal für die Verwahrung ist hier definitiv nicht gegeben.» Er forderte, einen privaten Gutachter anzuhören, der von einer geringeren Rückfallquote ausgeht.

Die Staatsanwältin wollte davon nichts wissen. «Genug ist genug.» In den vergangenen Jahren seine mehrere Gutachten erstellt worden, «die Resultate bleiben eindeutig, auch wenn wir 17 Gutachten machen.» Die Rückfallquote sei Kaffeesatzlesen, fand auch das Gericht.

Vorfall am Globi-Stand

Im Jahr 1999 war der Zürcher zum ersten Mal verwahrt worden, weil er dutzende Mädchen im Vorschulalter missbraucht hatte. Diese Verwahrung wurde vom Bezirksgericht Horgen im Jahr 2008 aufgehoben und in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt. Alle fünf Jahre wird dabei überprüft, ob sie fortgesetzt werden muss.

Im Jahr 2013 wurde die Therapie hinter Gittern ein erstes Mal verlängert. Im April 2017 konnte der Mann jedoch in den offenen Vollzug wechseln. Dabei durfte er auch gelegentlich alleine nach draussen - eine Wiedereingliederungsmassnahme. Auf diesen unbegleiteten Ausgängen kam es zu drei Vorfällen, wegen denen er bis heute wieder hinter Gittern sitzt.

An der Badenfahrt im Aargau hielt er sich am Globi-Stand auf, weil er sich «für die Bücher interessiert» habe. Er habe wissen wollen, ob man die immer noch ausmalen könne. Am gleichen Anlass sprach er ein Mädchen an, dass ihn auf dem Trottinett angefahren hatte. Zudem schnitt er einer blonden Frau im Tram eine Haarsträhne ab, um diese bei der Selbstbefriedigung zu nutzen.

Chemische Kastration abgebrochen

Staatsanwaltschaft und Justizvollzug verlangten seit diesen Vorfällen die Verwahrung des Mannes. Beim letzten Prozess 2021 gewährte ihm das Obergericht noch eine stationäre Massnahme, weil er sich bereit erklärt hatte, sich chemisch kastrieren zu lassen. Die Behandlung wurde allerdings wegen Aussichtslosigkeit abgebrochen. (pre/sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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rephaim
09.04.2026 13:06registriert Oktober 2025
Habe ich die Zeitlinie richtig verstanden? 3 Verurteilungen bis 1999, dann verwahrt, mit stationärer Massnahme ab 2008 und jetzt 2025 wieder verwahrt? Falls ja, ehrlicherweise ist es mir schleierhaft, warum jemand, der wegen dreifacher pädophiler Handlungen verwahrt wird, tatsächlich unbegleiteten Ausgang (auch im Rahmen einer Massnahme) erhält. Wer entscheidet denn so etwas? In Unkenntnis der Sach- und Rechtslage und ohne Justiz- oder Therapeutenbashing betreiben zu wollen - wo ergibt das Sinn? Davon sind 6 Opfer und deren Familien betroffen. Das muss doch vermeidbar sein.
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Arthurius
09.04.2026 13:22registriert Januar 2026
Hier wird der Täterschutz ad absurdum geführt. Bei solchen Tätern ist eine Verwahrung ohne Entlassungsmöglichkeit zwingend und auf therapeutische oder Wiedereingliederungsmassnahmen sollte aus Kostengründen verzichtet werden. Diese Gutachten belasten wieder die Allgemeinheit und führen im schlimmsten Fall zu weiteren Taten des Kriminellen.
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Der Micha
09.04.2026 15:13registriert Februar 2021
Wenn er nicht therapiewillig ist, dann gibt es auch keinen Grund ihn wieder auf die Menschheit loszulassen.
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