Schweiz
Zürich

Sanja Ameti legt Berufung gegen Urteil ein

Sanija Ameti legt Berufung gegen Urteil ein

26.02.2026, 10:3926.02.2026, 13:06

Sanija Ameti hat Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Störung der Glaubensfreiheit angemeldet. Das geht aus einem Beitrag von JSVP-Präsident Nils Fiechter auf X hervor. Damit könnte sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen.

Nach Anmeldung der Berufung erhalten die Prozessbeteiligten das schriftlich begründete Urteil. Danach entscheiden sie über einen Weiterzug. Der Verteidiger von Ameti reichte die Berufung fristgerecht ein, wie das am Donnerstag veröffentlichte Schreiben zeigt.

Auch Massvoll-Gründer Nicolas Rimoldi, der Ameti als einer von vielen bei der Polizei angezeigt hatte, will das Urteil nicht akzeptieren. Er habe Berufung eingelegt, teilte er mit. Das Strafmass gegen Ameti sei viel zu mild. «Wir fordern die Maximalstrafe», schreibt Rimoldi.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Das Bezirksgericht Zürich hatte die ehemalige GLP-Politikerin am 28. Januar zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Dazu kam eine Busse von 500 Franken.

Fiechter war wie 24 andere Personen Privatkläger und forderte eine Genugtuung wegen «verletzter religiöser Gefühle». Das Gericht verwies die Forderungen auf den Zivilweg.

Aufregung um Instagram-Post

Im September 2024 teilte Ameti auf Instagram ein Foto von sich in Schiessstellung. «Abschalten» schrieb sie dazu. Kurz zuvor hatte sie mit ihrer Druckluft-Pistole rund zwanzig Mal auf ein Bild von Jesus und Maria geschossen. Es handelte sich um eine herausgerissene Seite aus dem Katalog eines Auktionshauses.

Ameti löschte den Post zwar rasch wieder und entschuldigte sich dafür. Doch Jesus und Maria als Zielscheibe hatten da längst für Schlagzeilen gesorgt. (sda)

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222 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RicoH
26.02.2026 11:46registriert Mai 2019
Nils Fiechter, ist das nicht der, der mit rechtsradikalen sympathisiert? Und der beruft sich auf christliche Werte?
Kann man sich nicht ausdenken.
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Lisbon
26.02.2026 11:19registriert Januar 2019
Das war abzusehen, dass sie Berufung anmelden.
"Dies ist ein weiterer Schlag ins Gesicht von Millionen von Christen weltweit." Nein, sehr geehrter Nils, das ist ihr gutes Recht, welches wir alle in diesem Rechtsstaat genannt Schweiz, haben. Ob man eher Team Verurteilung/Freispruch in dieser Sache ist oder nicht.
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Remus
26.02.2026 12:15registriert Dezember 2016
Ein Mitglied der (J)SVP regt sich darüber auf, dass jemand sein Recht wahrnimmt.... guter Witz!
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