«Loverboy» soll geistig eingeschränkte Frau zur Prostitution gedrängt haben
Vor dem Zürcher Obergericht muss sich heute Montag ein 32-Jähriger verantworten, der eine geistig eingeschränkte Frau zur Prostitution gedrängt haben soll. Er habe gewusst, dass sie «besonders naiv und leicht zu manipulieren» sei, so die Anklage.
Den ersten Kontakt baute der 32-Jährige über die Chatfunktion von Instagram auf. Er finde sie sehr schön und sympathisch, schrieb er. Dabei habe der Beschuldigte von Anfang an festgestellt, dass die Frau wegen ihres geistigen Entwicklungsrückstandes naiv und leicht zu manipulieren sei, heisst es in der Anklage. Die Frau bezieht IV und arbeitet in einer Institution.
Schrittweise soll er sie dann von Freunden und Familie isoliert haben, etwa indem er ihr sagte, dass ihre Familie sie «in ein Heim abgeschoben» habe. Dieses Verhalten ist typisch für die so genannte «Loverboy»-Missbrauchsform. Dabei schotten Täter ihre Opfer von ihrem Umfeld ab und machen sie von sich abhängig. Dann drängen sie die Frauen zu Sex mit anderen, um daran zu verdienen.
In Inseraten als «Hausfrau» angepriesen
Der 32-Jährige erstellte für die Geschädigte neue Facebook- und Instagram-Konten und kaufte in ihrem Namen online ein. Um die Schulden, die er dabei selber verursacht hatte, abzuzahlen, schlug er ihr schliesslich vor, sich zu prostituieren.
Gemäss Anklage liess er sie bewusst im Glauben, dass es sonst keine Möglichkeit gebe, die Schulden zu begleichen. Er schaltete mehrere Inserate, in denen sie als «Hausfrau» angepriesen wurde, die sich ein Sackgeld verdienen wolle. Vom Geld sah die Geschädigte nichts. Was er ihr nicht direkt abnahm, stahl er später aus ihrer Kasse.
Die Vorinstanz verurteilte den 32-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wegen Förderung der Prostitution, mehrfachen Diebstahls und versuchter Erpressung. Vom Vorwurf des Menschenhandels sprach das Bezirksgericht ihn jedoch frei.
Es sei eine eigentliche Ausbeutung der Privatklägerin gewesen, aber kein Menschenhandel, heisst es im vorinstanzlichen Urteil. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten. Das Obergericht dürfte das Urteil noch heute Montag eröffnen. (nil/sda)
