Das Zürcher Verwaltungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen das Rottweiler-Verbot abgewiesen. Der Regierungsrat hatte das Verbot Anfang 2025 nach zwei schweren Vorfällen erlassen.
Der Regierungsrat könne sich zurecht auf das Hundegesetz stützen, schreibt das Zürcher Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dieses sieht im Kanton Zürich vor, Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verbieten zu können.
Seit 2010 besteht im Kanton Zürich eine Verbotsliste. Auf der Liste stehen etwa Pitbull Terrier oder American Staffordshire Terrier. Das entsprechende Gesetz sei auch schon vom Bundesgericht abgesegnet worden, heisst es im Urteil.
Im Fall der Rottweiler entschied sich der Regierungsrat nach zwei Vorfällen 2024 mit schwer verletzten Kindern zum Verbot. In einem Fall entwischte ein Hund aus einer Wohnung in Adlikon und verletzte draussen spielende Kinder. Beim zweiten Vorfall griff ein angeleinter Rottweiler in Winterthur auf einem Spaziergang ein Kind an und fügte ihm schwere Kopfverletzungen zu.
Beschwerde gegen das Verbot hatten zwei Privatpersonen und zwei Vereine eingegeben. Kritisiert wurden das Zuchtverbot, aber auch die geforderte Haltebewilligung von Rottweilern. Diese müssen bisherige Halter bis Ende Juni beantragen.
Bei der Haltebewilligung sieht das Gericht kein Problem. Diese stelle keinen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar. Sie erlaube den Haltern eigentlich weiterhin den Besitz des Hundes. Ein Widerruf der Bewilligung ziele nicht auf den Rassentyp, sondern auf individuelle Mängel ab. Die Hunde werden einem Wesenstest unterzogen.
Dass die Wirtschaftsfreiheit von Züchtern betroffen ist, anerkennt das Zürcher Gericht. Jedoch überwiege hier das öffentliche Interesse. Auch diesen Punkt habe das Bundesgericht bereits gestützt. Der Schutz der Bevölkerung sei demnach ein legitimes Ziel.
Das Gericht urteilte allerdings äusserst knapp: Zwei von fünf Richtern hielten das Verbot für unzulässig - der Regierungsrat habe sich von medialer Aufmerksamkeit leiten lassen. Die Beissvorfälle mit Rottweilern seien insgesamt rückläufig. Der Regierungsrat überschreite seine Rechtskompetenz.
Wer keinen Rottweiler mehr erwerben dürfe, könne auf ähnlich gebaute und gefährliche, aber erlaubte Hunde ausweichen. Die insgesamt bestehende Gefährdung durch Hundebisse werde so nicht abnehmen, meint die Gerichtsminderheit.
Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Grund für die Einführung der Verbotsliste war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt von Pitbulls zu Tode gebissen worden war.
Zucht, Neuerwerb oder Zuzug der Listenhunde sind untersagt. Bringen Halter Hunde von ausserhalb in den Kanton, müssen die verbotenen Hunde Maulkorb tragen und angeleint sein. (sda)