Statt alternativer Bewertungssysteme wie Krönchen, Raketen und Feedbackgespräche gibt es an der Zürcher Volksschule ab der 2. Klasse zwingend Noten. Diese Änderung des Volksschulgesetzes hat der Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung definitiv beschlossen.
Die gesetzliche Verankerung von Schulnoten wurde in der Schlussabstimmung mit 101 zu 62 Stimmen entschieden. Alternative Benotungssysteme sind nur in der ersten Klasse und bei sonderpädagogischen Massnahmen erlaubt.
Unterstützt wurde die Vorlage von den Bürgerlichen und der Mitte. Sie befürchten, dass die Schulnoten dereinst dem Zeitgeist zum Opfer fallen könnten, wenn diese nicht im Gesetz verankert sind. Die Bürgerlichen argumentierten auch mit der Wirtschaft, die auf Noten als Bewertungsmassstab angewiesen sei.
Gegen die Vorlage stimmte die links-grüne Seite. Sie kritisierte, dass mit dem Noten-Obligatorium die Kompetenzen des Bildungsrates beschnitten würden. Dieses Gremium sei für Inhalt und Form der Leistungsbeurteilung zuständig, nicht der Kantonsrat.
Auslöser für die Gesetzesänderung war eine parlamentarische Initiative von FDP, SVP, EVP, Mitte und GLP. (saw/sda)