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Zürich: Kantonsrat will Sterbehilfe in allen Alterszentren zulassen

Zürcher Kantonsrat will Sterbehilfe in allen Alterszentren zulassen

02.02.2026, 13:1602.02.2026, 13:16

Der Zürcher Kantonsrat hat sich am Montag für Sterbehilfe in allen Alterszentren und Spitälern ausgesprochen. Eine Pflicht zur Duldung von Sterbehilfe in Psychiatrien und Gefängnissen lehnte er ab. Die definitive Abstimmung steht noch aus.

Sterbehilfe - Symbolbild
Der Zürcher Kantonsrat sprach sich für Sterbehilfe in allen Alterszentren und Spitälern aus.Bild: Shutterstock

Der Kantonsrat stimmte mit 108 zu 63 Stimmen einem Gegenvorschlag zu einer Initiative zu. Alle Alterszentren und Spitäler im Kanton müssten damit Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten dulden. Der Gegenvorschlag geht nun in die Redaktionskommission. Definitiv über Initiative und Gegenvorschlag abstimmen wird der Kantonsrat an einer seiner nächsten Sitzungen.

Der Regierungsrat befürwortete grundsätzlich die Sterbehilfe in allen Alters- und Pflegeheimen. Er hat einen entsprechenden Gegenvorschlag zur Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» ausgearbeitet. Alle Heime müssten damit künftig Sterbehilfe dulden müssen.

Die Initiative würde jedoch auch Sterbehilfe in Spitälern, Psychiatrien und Gefängnissen ermöglichen. Die Initiative wurde wegen des Titels mehrfach als «Mogelpackung» bezeichnet.

«Zufallsentscheid» korrigieren

Zwei weitere Varianten lagen vor. SP, GLP, Grüne, Mitte und AL wollten auch die Duldung von Sterbehilfe in Spitälern zur Pflicht machen, die SVP nicht. Der Regierungsrat sollte laut SVP-Vorschlag Richtlinien bestimmen. Alle Parteien lehnten Sterbehilfe in Psychiatrischen Kliniken und Gefängnissen ab.

Die Initiative will einen Zufallsentscheid des Kantonsrats vom Oktober 2022 korrigieren. Damals hatte das Parlament mit 81 zu 80 Stimmen entschieden, dass nicht alle Heime Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten erlauben müssen, sondern nur jene mit einem Leistungsauftrag einer Gemeinde. Der Antrag dazu kam damals von Josef Widler (Mitte). Er wollte damit Rücksicht auf gläubige Heimleitungen nehmen, die Sterbehilfe häufig ablehnen.

Emotionale Debatte

Die Debatte am Montag verlief emotional. Politiker der christlichen Parteien EDU und EVP wehrten sich dagegen, dass auch religiös geprägte Altersheime assistierten Suizid dulden müssten. Das Personal werde damit konfrontiert, auch wenn es die Sterbehilfe nicht aktiv begleite. «Der Staat soll nicht den Tod fördern», sagte Hans Egli (EDU, Steinmaur). Der Respekt vor Andersdenkenden werde ignoriert.

Markus Schaaf (EVP, Zell) verwies darauf, dass assistierter Suizid schon heute in 90 Prozent der Alterszentren im Kanton möglich sei. «Wer in ein religiös geprägtes Heim eintritt, muss entsprechend informiert werden. Das wäre ausreichend». Lorenz Habicher (SVP, Zürich) warnte davor, dass das Gesundheitsgesetz «Schritt für Schritt zum Tötungsgesetz» werde.

«Selbstbestimmung ist Menschenrecht»

Josef Widler sprach sich nun für den Gegenvorschlag aus. «Wer Sterbehilfe beantragen will, geht kaum in ein religiös geprägtes Heim», sagte er. Das Problem sei sehr theoretisch, man könne bedenkenlos dem Gegenvorschlag zustimmen.

Die Befürworterinnen argumentierten, die Heime müssten respektieren, wenn Menschen ihr Leiden nicht mehr aushalten würden. «Selbstbestimmung ist kein Egoismus, sondern ein Menschenrecht» sagte Brigitte Röösli (SP, Illnau-Effretikon), die auch im Komitee der Initiative sitzt. Jeannette Büsser (Grüne, Horgen) fand, Selbstbestimmung dürfe nicht vom Aufenthaltsort abhängig gemacht werden

Initiative könnte zurückgezogen werden

Kontrovers diskutiert wurde auch die Duldungspflicht der Spitäler. «Spitäler sind Orte, in denen man gesund werden soll», sagte Egli. Es gebe auch in Spitälern Situationen, in denen ein Transport der Patienten kaum mehr möglich sei, hielt Röösli dagegen. Auch im Spital werde das Personal zudem nicht gezwungen, dabei zu sein.

Regierungsraetin Natalie Rickli, informiert an einer Medienkonferenz zur Versorgung von Transgender-Jugendlichen, Schutz vor irreversiblen Eingriffen bei Minderjaehrigen, aufgenommen am Montag, 7. Jul ...
Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli.Bild: KEYSTONE

Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) sprach sich dezidiert gegen eine Duldungspflicht in Spitälern aus. Möglich sei dies schon heute, «in den letzten Jahren wurde das aber kaum genutzt». Alan David Sangines (SP, Zürich) fragte sich, wie viele Menschen denn unter Schmerzen nach Hause fahren mussten, weil ihnen die Sterbehilfe im Spital verweigert wurde.

Ein Komitee lancierte die Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» nach der Abstimmung 2022. In der Debatte machten die Kantonsrätinnen, die dem Komitee angehören, klar, dass die Initiative zurückgezogen würde, sollte der Gegenvorschlag Gesetz werden. Falls der Gegenvorschlag im Kantonsrat durchkommt, kann das Referendum ergriffen werden. (sda)

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Garp
02.02.2026 12:52registriert August 2018
Finde ich grundsätzlich gut, kannte auch Menschen, die bereits mit Sterbehilfe im Alters und im Pflegeheim mit Exit gehen durften.

Die Freiwilligkeit muss einfach gut gewährleistet sein.
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