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Kinderkrippen-Lehrling wegen Körperverletzung in Zürich vor Gericht

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Der Lehrling muss sich vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.Bild: pixabay

Kinderkrippen-Lehrling wegen Körperverletzung in Zürich vor Gericht

15.01.2025, 07:1015.01.2025, 07:10
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Ein 23-jähriger ehemaliger Lehrling in einer Kinderkrippe muss sich heute Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er ist wegen Körperverletzung angeklagt, weil er ein einjähriges Mädchen geschlagen oder gekniffen haben soll.

Ob er dem Kind mit der flachen Hand auf die Wange schlug oder das Mädchen schmerzhaft in die Backe kniff, ist nicht genau klar. Gemäss Anklageschrift blieb von dieser Form der «Erziehung» aber ein grösserer Bluterguss auf der Wange zurück.

Der 23-Jährige war zum Tatzeitpunkt, im Herbst 2023, im ersten Lehrjahr. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Verurteilung wegen Körperverletzung und dafür eine Geldstrafe. Weil er bereits zwei Mal von anderen Gerichten zu bedingten Geldstrafen verurteilt wurde, soll die nun beantragte Bestrafung unbedingt ausfallen.

Folgt das Bezirksgericht Zürich dem Antrag der Staatsanwalt, soll der Beschuldigte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken erhalten. Das Urteil dürfte noch heute eröffnet werden. (sda)

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