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Gratis-PR für Jungfreisinnige: Polizeichef Wolff verbietet 1.-Mai-Gegendemo – zu der 50 Personen erwartet wurden

Gratis-PR für Jungfreisinnige: Polizeichef Wolff verbietet 1.-Mai-Gegendemo – zu der 50 Personen erwartet wurden

18.04.2015, 11:4219.04.2015, 22:54
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Am 1. Mai feiern Arbeiter, Gewerkschaften und Linke den sogenannten «Tag der Arbeit» und gehen auf die Strasse, um für die Rechte der Arbeiter zu demonstrieren. In Zürich hätte es dieses Jahr eine Neuerung geben können: Die Jungfreisinnigen planten, mit einer Gegendemonstration ihre Sicht auf Arbeitnehmerrechte zu präsentieren und warben im Vorfeld bereits mit dem Slogan «Was den Arbeitern wirklich nützt: Mehr Freiheit statt Zwang.»

Aus ihrer Kundgebung, die auf dem Zürcher Tessinerplatz hätte stattfinden sollen, wird jedoch nichts. Wie das Polizeidepartement am Freitag gegenüber «Tele Züri» bestätigte, habe man den Kundgebung-Bewilligungsantrag abgelehnt. «Der negative Entscheid hat keinen politischen Hintergrund», erklärte Sprecher Robert Soos. Aufgabe der Stadt- und Kantonspolizei sei es, am 1. Mai unbewilligte Kundgebungen zu verhindern. Dies benötige ein Grossaufgebot an Polizisten. «Eine kurzfristige Änderung des Konzepts, um auch die Sicherheit der Gegendemo zu gewährleisten, liegt nicht drin.»

Andri Silberschmidt, Präsident der Zürcher Jungfreisinnigen.
Andri Silberschmidt, Präsident der Zürcher Jungfreisinnigen.Bild: zvg

Andri Silberschmidt, Präsident der Zürcher Jungfreisinnigen, ist empört: «Wir stehen ein für ein liberales Arbeitsrecht und kämpfen gegen ein Korsett an Regulierungen, welche die Gewerkschaften jährlich fordern», schreibt seine Partei in einer Medienmitteilung. Für Silberschmidt ist klar: «Aus staatspolitischer Sicht ist das Verbot ein skandalöser Fehlentscheid.»

Den «Schwarzen Block» bezeichne Polizeivorsteher Richard Wolff als «interessante Ergänzung» des 1.-Mai-Umzugs. «Für mich heisst Vielfalt, dass man anderen Meinungen Platz gibt, das will Herr Wolff anscheinend nicht», sagte Silberschmidt gegenüber «Tele Züri».

Antragsformular der Jungfreisinnigen.
Antragsformular der Jungfreisinnigen.bild: zvg

Könnte es allerdings sein, dass das Echo auf die gescheiterte Gegendemo grösser ausgefallen ist als jenes, das sie im Fall einer Bewilligung ausgelöst hätte? Als PR-Coup will Silberschmidt die ganze Aktion nicht bezeichnen, wie er gegenüber watson erklärt: «Wir haben selbstverständlich auf eine Bewilligung gehofft.» Man habe zwar nie geplant, daraus eine Grossdemo zu machen, und habe deshalb nur 50 erwartete Kundgebungsteilnehmer im Gesuch angegeben. «Aber das ist kein Grund, unsere Meinung zu verbieten», so Silberschmidt.

Hätte die Stadt Zürich das Gesuch der Jungfreisinnigen bewilligen sollen?

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42 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Rafi Hazera
18.04.2015 13:30team watson
Jeder soll seine Meinung kundtun dürfen. Aber die Jungfreisinnigen hätten auch ein anderes Datum für ihre Gegendemonstration wählen können, wo nicht schon fast das gesamte Stadtzürcher Polizeipersonal wegen einem Grüppchen zu erwartenden geistig Eingeschränkter eingespannt ist. Zudem steigert eine Gegendemonstration genau am 1. Mai das Gewaltrisiko durch oben genannte Individuen.

Die Stapo wäre wie immer das erste Ziel von Kritik nach einer Steigerung von Sach- und Personenschäden.

Die Wahl des Datums deutet darum schon stark auf eine kalkulierte Absage mit entsprechender Aufmerksamkeit hin.
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7immi
18.04.2015 16:24registriert April 2014
man könnte ja meinen, der wolf sei parteiisch... ua auch wegen der verhinderten kostenüberwältzung bei der räumung der hausblockade in zh...
wenn demos erlaubt sind, dann für alle seiten!
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zombie1969
18.04.2015 15:47registriert Januar 2014
Schade!
Jedes andere Denken war schon immer offener, fortschrittlicher und toleranter als das Schwarz-Block-Denken.
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