Gratis-PR für Jungfreisinnige: Polizeichef Wolff verbietet 1.-Mai-Gegendemo – zu der 50 Personen erwartet wurden
Am 1. Mai feiern Arbeiter, Gewerkschaften und Linke den sogenannten «Tag der Arbeit» und gehen auf die Strasse, um für die Rechte der Arbeiter zu demonstrieren. In Zürich hätte es dieses Jahr eine Neuerung geben können: Die Jungfreisinnigen planten, mit einer Gegendemonstration ihre Sicht auf Arbeitnehmerrechte zu präsentieren und warben im Vorfeld bereits mit dem Slogan «Was den Arbeitern wirklich nützt: Mehr Freiheit statt Zwang.»
Aus ihrer Kundgebung, die auf dem Zürcher Tessinerplatz hätte stattfinden sollen, wird jedoch nichts. Wie das Polizeidepartement am Freitag gegenüber «Tele Züri» bestätigte, habe man den Kundgebung-Bewilligungsantrag abgelehnt. «Der negative Entscheid hat keinen politischen Hintergrund», erklärte Sprecher Robert Soos. Aufgabe der Stadt- und Kantonspolizei sei es, am 1. Mai unbewilligte Kundgebungen zu verhindern. Dies benötige ein Grossaufgebot an Polizisten. «Eine kurzfristige Änderung des Konzepts, um auch die Sicherheit der Gegendemo zu gewährleisten, liegt nicht drin.»
Andri Silberschmidt, Präsident der Zürcher Jungfreisinnigen, ist empört: «Wir stehen ein für ein liberales Arbeitsrecht und kämpfen gegen ein Korsett an Regulierungen, welche die Gewerkschaften jährlich fordern», schreibt seine Partei in einer Medienmitteilung. Für Silberschmidt ist klar: «Aus staatspolitischer Sicht ist das Verbot ein skandalöser Fehlentscheid.»
Den «Schwarzen Block» bezeichne Polizeivorsteher Richard Wolff als «interessante Ergänzung» des 1.-Mai-Umzugs. «Für mich heisst Vielfalt, dass man anderen Meinungen Platz gibt, das will Herr Wolff anscheinend nicht», sagte Silberschmidt gegenüber «Tele Züri».
Könnte es allerdings sein, dass das Echo auf die gescheiterte Gegendemo grösser ausgefallen ist als jenes, das sie im Fall einer Bewilligung ausgelöst hätte? Als PR-Coup will Silberschmidt die ganze Aktion nicht bezeichnen, wie er gegenüber watson erklärt: «Wir haben selbstverständlich auf eine Bewilligung gehofft.» Man habe zwar nie geplant, daraus eine Grossdemo zu machen, und habe deshalb nur 50 erwartete Kundgebungsteilnehmer im Gesuch angegeben. «Aber das ist kein Grund, unsere Meinung zu verbieten», so Silberschmidt.
