Nach dem Tod eines dreijährigen behinderten Kindes 2020 in Hägglingen AG wurden dessen Eltern überwacht. Die aufgezeichneten Gespräche zeigen ein Familienleben, das sich diametral von jenem unterscheidet, dass die beiden als Beschuldigten am Montag geschildert haben.
Schimpfwörter der übelsten Sorte, Respektlosigkeit, Ungeduld, Aggressivität prägten das Familienleben, in der das zerebral beeinträchtigte Mädchen aufwuchs. Dies machten einige Chats und Protokolle von Gesprächen unter den Eltern deutlich, welche die Staatsanwältin am Montag im Rahmen ihres Plädoyers vorlegte.
Das Kind habe zwar eine lebenslange Beeinträchtigung gehabt. Dass diese nicht heilbar war, bedeute aber nicht, dass der Zustand des Mädchens nicht hätte verbessert werden können, sagte sie.
Dies sei auch die Ansicht der Ärzte und Therapeuten gewesen. Die Eltern hätten sämtliche Massnahmen abgelehnt oder gar aktiv verhindert, wie etwa das Einsetzen einer Magensonde.
Als das Ausmass der Behinderung klar war, sei für die Eltern festgestanden, dass ihre Tochter sterben musste, wie die Anklägerin sagte. Sie hätten nicht abgewartet, welche Verbesserungsmöglichkeiten es gegeben hätte. Die Staatsanwältin präsentierte Fotos des Kindes, aufgenommen kurz vor dessen Tod, die ein fröhlich wirkendes kleines Mädchen zeigten.
Auch dies widersprach den Schilderungen der Eltern, wonach das Kind dauernd und zunehmend unter Schmerzen und Krämpfen gelitten habe und immer trauriger geworden sei. Die Anklägerin zitierte die Physiotherapeutin des Kindes, welche dieses als motiviertes, positives, fröhliches Mädchen bezeichnete, es sei «eine Strahlerin» gewesen. (sda/kek)