Eine Zürcher Mieterin kann aufatmen: Sie muss nicht 955 Franken mehr im Monat für ihre Wohnung bezahlen. Das Bundesgericht gab der Frau recht, die sich gegen das Vorhaben der neuen Hauseigentümerin gewehrt hatte. Doch von Anfang an.
Eine Privatinvestorin von der Goldküste kaufte für 9,16 Millionen Franken ein älteres Haus mit acht Dreizimmerwohnungen und zwei Mansardenwohnungen im Zürcher Kreis 6, wie der «Beobachter» schreibt. Den hohen Kaufpreis wollte die Eigentümerin ausgleichen und schickte deshalb im Jahr 2021 – 18 Monate nach dem Deal – allen Mietparteien eine Mietzinserhöhung von 45 Franken. Nur einen Monat danach landete bei allen Mietenden ein weisser Zettel im Briefkasten: Eine Kündigung wegen «Nichterreichung der gesetzlich zulässigen Nettorendite».
Das liessen sich die Mietparteien nicht gefallen. Sieben von ihnen wehrten sich vor der Schlichtungsstelle, die jedoch keine Einigung einbrachte. Eine der Mieterinnen reichte schliesslich eine Klage vor dem Mietgericht ein. Ohne den Ausgang des Verfahrens abzuwarten, verschickte die Eigentümerin aber allen Parteien eine Mietzinserhöhung von rund einem Drittel des Mietzinses. Im Falle der Klägerin wurde ihre Wohnung plötzlich 955 Franken teurer, von 1839 Franken auf 2794 Franken. Für die anderen Mietenden war das Risiko zu gross: Sie gaben nach und zogen aus ihren Wohnungen aus. Doch eine blieb hartnäckig.
Nach einem dreijährigen Rechtsstreit zahlt sich ihr Durchhaltewillen nun aus. Das Bundesgericht lehnt die Mietzinserhöhung letztinstanzlich und vollumfänglich ab, wie der «Beobachter» schreibt. Das hat aber nicht mit der Höhe der Mietzinsanpassung zu tun, sondern mit einem juristischen Fehler der Eigentümerin.
Diese hätte bei der ersten Mietzinserhöhung von 45 Franken einen sogenannten Vorbehalt anbringen sollen, der notwendig ist, wenn die Miete aus «Ertragsgründen» weiter steigen soll. Denn ohne diesen Vorbehalt sei bei der Mieterschaft der Eindruck erweckt worden, dass die neue Eigentümerin einen genug hohen Ertrag erziele, begründete es das Gericht. Nur einen Monat später mit der Begründung einer Ertragsoptimierung eine Kündigung zu verschicken, verstosse gegen Treu und Glauben.
Gegenüber dem «Beobachter» zeigte sich die Mieterin, die im Recht liegt, erleichtert: «Das Risiko war für mich, dass ich von einem Moment auf den anderen die Wohnung verlassen müsste, wenn ich verliere. Im schlimmsten Fall hätte ich dann 25’000 Franken Miete nachzahlen müssen.» Für die nächsten drei Jahren ist sie nun vor einer Kündigung geschützt. Ein Wermutstropfen bleibe aber: Ihre Wohnung sei die Einzige, die noch bezahlbar sei. Alle anderen Wohnungen des Hauses wurden um ein Drittel teurer.
Wo genau sollen wir in Zukunft leben? Hört endlich auf FDP und SVP zu wählen!