Lebenslang: Bezirksgericht Zürich verurteilt Mann wegen dreifachem Mord
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen 47-Jährigen wegen dreifachen Mordes in Zürich und Laupen BE schuldig gesprochen. Er wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine vom Staatsanwalt geforderte Verwahrung sprach das Gericht nicht aus.
«Die Aussagen des Beschuldigten überzeugten in keinster Weise», sagte der Richter am Dienstag bei der Urteilseröffnung. So habe er etwa gesagt, sich nicht an ein Tötungsdelikt in Laupen zu erinnern, obwohl die Opfer seine Nachbarn waren. Seine angeblichen Alibis für die Tatzeiten habe er erst vor Gericht vorgetragen, sagte der Richter weiter.
Der Täter sei an beiden Tatorten mit grosser Gewalt vorgegangen und habe mit grosser Wucht zugeschlagen. Der Richter zeigte sich überzeugt, dass es sich bei den Taten um Raubmorde handelte. Beide Tatorte waren durchwühlt, der Beschuldigte habe jeweils vor den Taten finanzielle Probleme gehabt.
Die Morde habe der Mann begangen, weil ihn die Opfer kannten. So habe er einfacher fliehen können. «Ob die Taten skrupellos sind, muss man da nicht diskutieren.» Der Täter habe ein Blutbad angerichtet, der Richter bezeichnete die Taten als «verabscheuenswürdig».
Verwahrung nicht möglich
Der Beschuldigte habe laut Gutachten keine psychischen Erkrankungen, führte der Richter aus. «Eine Verwahrung kann deshalb nicht ausgeführt werden.» Der 47-Jährige könne aber ohnehin nicht einfach entlassen werden. Seien Gefährlichkeit müsse von einer Fachkommission überprüft werden. Das ist frühestens nach dem Verbüssen von 15 Jahren Freiheitsstrafe möglich.
Der 47-jährige Beschuldigte verfolgte die Urteilseröffnung reglos und ruhig.
Opfer waren Therapeutin und Nachbarn
Der Gerüstbauer war angeklagt, weil er am 15. Dezember 2010 eine 56-jährige Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld-Quartier mit 14 Messerstichen getötet haben soll.
Exakt fünf Jahre später soll er seine ehemaligen Nachbarn, ein älteres Ehepaar, in Laupen mit rund 30 Axt- oder Hammerhieben erschlagen haben. Bei beiden Taten soll es ihm darum gegangen sein, Wertsachen zu stehlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann am Zürcher Obergericht angefochten werden.
DNA war überall an den Tatorten
Gegen den Beschuldigten sprachen DNA-Spuren von ihm, die an beiden Tatorten gefunden wurden. Er erklärte dies damit, dass er an Schuppenflechte leide. Wegen dieser verteile sich DNA leicht, an beiden Tatorten sei er aus anderen Gründen gewesen.
Die DNA-Spuren deuteten klar auf den Beschuldigten als Täter hin, sagte hingegen der Richter. Sowohl an der Therapeutin, als auch an einem Opfer in Laupen sei seine DNA gefunden worden. An beiden Tatorten war seine DNA an einschlägigen Orten. «Es gibt keine andere Erklärung. Das Gesamtbild zeigt, dass nur er der Täter sein kann.» Die Angaben des 47-Jährigen, etwa dass ein Unbekannter die DNA platzierte, bezeichnete er als «absurd».
Widersprüchliche Aussagen
Nach der ersten Tat in Zürich wurde ein DNA-Massentest durchgeführt. Die DNA des Beschuldigten war allerdings nicht darunter. Das Gericht hielt es für am plausibelsten, dass er einen Kollegen an seiner Stelle zum Test geschickt hatte. Eine Kontaminierung oder Verwechslung wäre aufgefallen, sagte der Richter.
Der Spanier zeigte sich bei der Befragung vergangene Woche gesprächig, verstrickte sich er immer wieder in Widersprüche und machte Erinnerungslücken geltend. So wusste er beispielsweise nicht mehr, wer ihm vom Tod der Nachbarn erzählt hatte. In einer Polizeibefragung soll er zudem gesagt haben, dass es ihm egal sei, was anderen Leuten zustosse. Das habe er nicht so gemeint, sagte er bei der Befragung. (sda)
