Die Infektion mit dem Corona-Virus hat direkte Konsequenzen für Familienangehörige und Menschen, die in engem Kontakt der erkrankten Person standen: Für sie ordnen die Gesundheitsbehörden eine zweiwöchige Quarantäne an.
Wer aus einem Risikogebiet nach Hause zurückkehrt, wird unter Umständen ebenfalls in Quarantäne gesteckt. Derzeit trifft dies gemäss dem Bundesamt Gesundheit in der Schweiz auf rund 20 Personen zu.
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Wenn immer möglich, findet die eine Quarantäne in den eigenen vier Wänden statt. Doch wie muss man sich den Alltag im Ausnahmezustand vorstellen? Werden diese Personen hermetisch von der Aussenwelt abgeriegelt? Rudolf Hauri, Zuger Kantonsarzt und Präsident der Vereinigung der Kantonsärzte sagt:
Grundsätzlich müssen die Betroffenen daheim bleiben, um Ansteckungen zu vermeiden. Einkäufe dürfen sie zum Beispiel nicht selber erledigen.
Wer zum Beispiel etwas abgeschieden auf dem Land lebt, darf selbstverständlich vor dem eigenen Haus frische Luft schnuppern. Für Stadtbewohner wird das etwas komplizierter. «Die Behörden suchen aber nach Wegen, den Betroffenen dies zu ermöglichen», sagt Hauri.
Ohne Schutzmaske dürfen sie die eigenen vier Wände indes nicht verlassen. Diese Massnahme soll dafür sorgen, dass Menschen in Quarantäne niemanden durch Husten oder Niesen anstecken – falls doch jemand zu nahe kommt.
Selbstverständlich müssen sie auch mindestens zwei Meter Abstand zu den Mitmenschen wahren. Begrüssungsküsschen und Händeschütteln liegen nicht drin.
Im Kanton Zug fielen bis jetzt alle Tests auf das Corona-Virus negativ aus. Neun Personen konnten nach wenigen Tagen aus der Quarantäne entlassen werden. Bis am Donnerstag galt dieses Regime für vier Personen. «Die Betroffenen halten sich sehr gut an unsere Anweisungen», lobt Hauri.
Die Testresultate würden schnell vorliegen, sodass die Quarantäne in der Regel nach zwei Tagen ende. Sollte jemand die Zusammenarbeit verweigern, könnten die Gesundheitsbehörden gemäss dem Epidemiengesetz eine Busse aussprechen. Hauri sind aber keine Fälle bekannt, in denen sich Betroffene der Quarantäne widersetzt hätten.
Wer wegen Quarantäne seinem Arbeitsplatz fern bleibt, erleidet keine finanziellen Einbussen. Der Arbeitnehmer kommt in diesem Fall seiner gesetzlichen Pflicht nach und erfüllt eine Anordnung der Behörden. Der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet, da es sich um ein unverschuldetes Fernbleiben handelt. Hat sich eine Firma gegen dieses Risiko versichert, springt die Taggeldversicherung ein. Die Angestellten müssen die ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen.
Wenn ihr das bei jeder Grippewelle machen würdet, würde vielleicht die Impfquote steigen.