«Fall Wallmark» – die Schiris sollten endlich schlaue «Betrüger» werden
Die Regeln sind klar und unmissverständlich: Die Schiedsrichter dürfen nur ahnden, was sie gesehen haben. Sie können zwar in besonderen Fällen Video-Bilder konsultieren. Aber wenn sie nichts gesehen haben, können sie ja auch nicht Video-Bilder zu Hilfe nehmen. Sie brauchen dafür einen konkreten Grund – ein Fehlverhalten eines Spielers – und sie müssen für die offiziell erlaubte Video-Konsultation wissen, um wen es sich handelt.
Konkretes Beispiel: Im Finaldrama Davos gegen Gottéron vom letzten Mittwoch trifft Lucas Wallmark HCD-Schillerfalter Philip Zadina mit dem Stock in der Kniekehle. Hätten die vier Unparteiischen die Missetat gesehen (die beiden Linienrichter wären befugt, solche schweren Fouls dem Head zu melden), dann hätten sie das Video konsultieren dürfen. Die Folge wäre wohl ein Restausschluss (und ein 5-Minuten-Powerplay für den HCD) gewesen. Zwei Minuten später erzielte Julien Sprunger den Siegestreffer und Gottéron gewann 3:2.
Die Hockey-Volksseele kocht in der Davoser Hockey-Kathedrale, als oben auf dem Videowürfel die Szene gezeigt wird, wie Lucas Wallmark HCD-Stürmer Philip Zadina mit dem Stock niederstreckt. Fast alle im Stadion und mehrere Hunderttausende in den Wohnstuben haben es in der TV-Wiederholung gesehen.
Aber es ist für die Schiedsrichter im Stadion allerstrengstens verboten, Entscheidungen aufgrund dessen zu treffen, was sie oben auf dem Videowürfel sehen. Sie dürfen nicht hinsehen. Sie hatten auf dem Eis nichts gesehen – und dabei musste es bleiben.
Das ist einfach unsinnig. Der Video-Würfel gehört ins System integriert. Natürlich illegal. Und zwar so.
Liga-General Denis Vaucher erlässt die bindende Weisung, dass strittige Szenen sofort beim nächsten Spielunterbruch auf dem Videowürfel zu zeigen sind. Angekündigt mit einem kurzen Jingle. Beispielsweise die ersten Takte aus «I Still Haven't Found What I'm Looking For» von U2. Diese Gitarrenklänge wirken beruhigend auf die aufgebrachten Fans und die Schiedsrichter wissen: Achtung, jetzt kommt es.
Dann können die Schiedsrichter, die sich beim Zeitnehmerhäuschen zur Beratung versammelt haben, oben erkennen, wer das Foul begangen hat, und entsprechend handeln. Konkret: Sie hätten gesehen, dass Lucas Wallmark ein Foul begangen hat, hätten nachsehen dürfen, ob es sich um ein schweres Vergehen handelt, und hätten dann ihres Amtes walten können.
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Auch wegen der Chancengleichheit – Videowürfel haben nicht in allen Stadien die gleiche Qualität und Grösse – ist die Konsultation der Stadion-Videowürfelbilder den Unparteiischen strikt untersagt. Ein Verbot, das sie leicht umgehen können. Der Kleinste aus dem «Zebra-Quartett» tut so, als schaue er bei der Besprechung beim Zeitnehmerhäuschen seinen grösseren Kollegen an, guckt aber in Tat und Wahrheit an ihm vorbei und berichtet, was er oben auf dem Videowürfel sieht. So wäre beispielsweise der Stockschlag von Marcus Wallmark entdeckt worden, und weil ein schweres Vergehen, das eine 5-Minuten-Strafe nach sich ziehen kann, von den Linienrichtern den Heads auch noch beim nächsten Spielunterbruch gemeldet werden darf, wäre der Schwede dann nach der anschliessenden offiziellen und erlaubten Video-Konsultation in die Kabine geschickt worden (5 Minuten plus Spieldauer-Disziplinarstrafe). Womöglich hätte dann der HCD das dritte Finalspiel gewonnen.
Darf man das so machen? Die vom Chronisten befragten Autoritäten unseres Schiedsrichterwesens weisen auch nur den Gedanken daran klafterweit entsetzt von sich. Aber einige sagen – was ja heute hoch riskant ist! – im vertraulichen Gespräch, dass man das so machen sollte.
Na also. Liebe Schiedsrichter, dann werdet schlaue «Betrüger» und macht es doch fürderhin in heiklen Fällen so.
PS: Trotz der übersehenen Hockey-Straftat von Lucas Wallmark: Die Schiedsrichterleistungen in diesem Final sind sehr, sehr gut.
