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Darum kam es in Wohlen trotz Becherwurf nicht zu einem Spielabbruch

FC Wohlens Torhueter Anton Syntnykov im Schweizer Fussball Cup 1/8 Finalspiel zwischen dem FC Wohlen und dem Servette FC am Mittwoch, 9. November 2022 im Stadion Niedermatten in Wohlen. (KEYSTONE/Mich ...
Wohlen-Goalie Anton Sytnykov musste gegen Servette einiges einstecken.Bild: keystone

Darum kam es in Wohlen trotz Becher- und Feuerzeugwurf nicht zu einem Spielabbruch

10.11.2022, 17:4310.11.2022, 17:49
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Obwohl das Resultat nach der Verlängerung am Ende deutlich ausfiel, konnte Servette Genf gestern im Achtelfinal des Schweizer Cups nur mit Müh und Not das Ausscheiden gegen Erstligist Wohlen verhindern. Wie blank die Nerven auf Seiten der Westschweizer Gäste lagen, sah man an den Aktionen der mitgereisten Fans.

Als Wohlen noch mit 1:0 führte, musste der heimische Goalie Anton Sytnykov nach einem Zusammenprall gepflegt werden. Die Servette-Fans nutzten die Gelegenheit, um den Ukrainer mit Schmährufen, Mittelfingern (gerade ein brandheisses Thema) und Spuck-Angriffen einzudecken.

Wenig später – mittlerweile hatte Servette per traumhaftem Freistoss ausgeglichen – wurde die Lage noch prekärer. Wieder liessen die Zuschauer der Gäste ihren Unmut an Wohlen-Goalie Sytnykov und dann auch an Schiedsrichter Alain Bieri aus. Sytnykov wurde von einem Becher getroffen, Bieri Bruchteile danach von einem Feuerzeug.

Auf diese Saison hin wurde in solchen Fällen die «Lex Winterthur» eingeführt. Bei einem Spiel in der vergangenen Challenge-League-Saison zwischen Winterthur und Aarau traf ein Bierbecher aus der Winterthurer Kurve den Schiedsrichter-Assistenten, der eine blutende Wunde davontrug. Die Partie ging aber weiter, und auch der Protest der Aarauer wurde nicht gutgeheissen, Winterthur kam mit einer Busse davon.

Dies soll nicht mehr passieren. Deshalb sind die Schiedsrichter dazu angehalten, bei Würfen von Bechern oder anderen Gegenständen auf Spieler und Unparteiische, das Spiel sofort abzubrechen. Alain Bieri entschied sich jedoch, die Cup-Partie in Wohlen fortzusetzen, obwohl er selbst getroffen wurde. Diskussionen wurden im Stadion Niedermatten zwar geführt, fruchteten aber nicht in einem Entscheid.

Watson hat beim Schweizer Fussballverband nachgefragt, wieso es in der gestrigen Partie nicht zu einem Spielabbruch kam. Die Antwort der Kommunikationsabteilung:

«Unter Berücksichtigung der reglementarischen Grundlagen (massgebend sind Art. 50 ff. und 64 Wettspielreglement SFV sowie Art. 13 und 14 Schweizer Cup Reglement) und der Gesamtumstände hat Schiedsrichter Alain Bieri keinen Anlass gesehen, das Spiel abzubrechen. In diesen Entscheid sind Aspekte wie z.B. die Sicherheit des Schiedsrichter-Teams und der Spieler oder die Gesundheit der Offiziellen und der Spieler eingeflossen. Der Schiedsrichter fühlte sich vom Treffer des Wurfgegenstands gesundheitlich und mental in seiner Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus teilte der Schiedsrichter mit, dass auch der Goalie des FC Wohlen nicht wegen des Wurfs des Bierbechers, sondern wegen einer bereits zuvor erlittenen Verletzung ausgewechselt werden musste und er sich beim Becherwurf nicht verletzt hat. Dies hat der FC Wohlen anlässlich des heute erfolgten Austauschs ebenfalls bestätigt. Bis heute ist zudem kein Protest gegen die Spielfortsetzung erhoben worden, was ohnehin gestern unmittelbar nach dem Vorfall hätte geschehen müssen. Der FC Wohlen hatte jedoch darauf verzichtet.»

Zusätzlich wollten wir wissen, ob die Vorkommnisse nachträglich Konsequenzen für Servette und den Ausgang des Spiels haben. Auch auf diese Frage geht der Fussballverband ausführlich ein:

«Der SFV stand mit dem FC Wohlen in Kontakt. Der Klub hat bis heute keinen Protest eingelegt.Gemäss Art. 50 ff. Wettspielreglement SFV muss ein Protest vom Captain des protestierenden Teams unmittelbar nach dem Vorfall und vor Wiederaufnahme des Spiels beim Schiedsrichter deponiert werden. Die formellen Voraussetzungen für einen Protest gegen die Fortsetzung des Spiels sind somit nicht erfüllt. Auch materiell scheinen keine Gründe für eine Forfait-Wertung vorzuliegen, da Art. 64 Bst. g Wettspielreglement SFV nur eine Forfait-Wertung vorsieht, wenn ein Spieler oder Schiedsrichter durch ein Wurfgeschoss aktionsunfähig gemacht werden oder sich bei der entsprechenden Aktion verletzt haben.
Für allfällige disziplinarische Massnahmen gegen Servette FC aufgrund des Verhaltens ihrer Fans ist gemäss Art. 50 Ziff. 1 Bst. f) Statuten SFV, Art. 13 Schweizer Cup Reglement sowie Art. 9 Rechtspflegeordnung SFV die Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV (KDK) zuständig. Diese prüft nun allfällige Sanktionen gegen Servette FC aufgrund des Verhaltens der Fans von Servette FC.»

Sportlich hat sich Servette durchgesetzt und steht in der nächsten Runde, wie es disziplinarisch weitergeht, wird nun also geprüft.

(abu/rst)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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loquito
10.11.2022 19:10registriert September 2017
Cervette 0:3 forfait, weg vom Cup... Evtl. Lassen es die Fans dann sein... Unverständlich für mich..
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