Drei GC-Fans, die 2019 den Abbruch eines Fussballmatches in Luzern erzwungen haben, sind von der Staatsanwaltschaft der Nötigung schuldig gesprochen worden. Zwei von ihnen haben den Strafbefehl akzeptiert, einer erhob dagegen Einsprache.
Gemäss einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern müssen die beiden Hooligans, die den Strafbefehl akzeptierten, Bussen von 2200 und 2500 Franken zahlen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 90 Franken respektive 100 Franken. Ferner müssen sie für Untersuchungskosten von 1000 Franken aufkommen.
Bei den beiden GC-Fans handelt es sich um Schweizer mit Jahrgängen 1986 und 1997, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Nähere Angaben zum dritten Mann machte die Staatsanwaltschaft nicht, weil dieser den Strafbefehl nicht akzeptierte. Sein Fall wird vor dem Bezirksgericht verhandelt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Am 12. Mai 2019 trafen der FC Luzern und der Grasshopper Club Zürich aufeinander. In der 68. Minute, beim Spielstand von 4:0 für das Heimteam, betraten rund 30 teils vermummte GC-Fans das Spielfeld. Das Spiel wurde zunächst unterbrochen.
Die drei Hooligans forderten danach vom GC-Präsidenten, dass die Gastmannschaft, die in jener Saison in die zweitoberste Liga abstieg, nicht mehr weiterspiele und den Fans ihre Trikots abgebe. Das Spiel wurde darauf abgebrochen. Zur Beruhigung der Situation schritt die Polizei ein. Sie konnte nach eigenen Angaben einen Platzsturm verhindern. (pre/sda)