Der FC Bayern München muss um die drei Punkte vom 4:1-Sieg in der Bundesliga beim SC Freiburg bangen. Die Breisgauer haben gegen die Wertung des Spiels Einspruch eingelegt, weil der deutsche Rekordmeister in der Partie am Samstag vorübergehend zwölf Spieler auf dem Platz hatte. Der Fall liegt nun in der Zuständigkeit des Sportgerichts des Deutschen Fussball-Bundes (DFB).
Das DFB-Sportgericht ist die erste sportrechtliche Instanz des Verbandes. Es ist zuständig für Verstösse von Vereinen, Spielern, Trainern, Funktionären sowie Schiedsrichtern gegen Rechtsvorschriften des DFB und der DFL im Zusammenhang mit Bundesspielen. Daneben bestehen weitere Zuständigkeiten, etwa für Einsprüche gegen die Spielwertung von Bundesspielen oder für finanzielle Streitigkeiten aus Anlass der Durchführung von Bundesspielen, heisst es auf der Homepage des DFB.
Vorsitzender des DFB-Sportgerichts ist Stephan Oberholz. Der Leipziger wurde auf dem DFB-Bundestag im März 2022 zum Nachfolger von Hans E. Lorenz benannt. Oberholz hatte auch den Vorsitz beim Verfahren wegen des Spielabbruchs der Partie VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach, nachdem Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann durch einen Becherwurf verletzt wurde. Neben Oberholz gehören weitere 35 Mitglieder dem Sportgericht an.
Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen wird das Gremium über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Über den Zeitraum machte der Verband keine Angaben. Das Verfahren kann sowohl schriftlich als auch mündlich verhandelt werden.
Binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils gibt es die Möglichkeit der Berufung. Diese würde dann vor dem Bundesgericht verhandelt. Dessen Urteil ist verbandsintern abschliessend. Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes ist seit 2013 Achim Späth. (ram/t-online)
Für Freiburg könnten die Punkte jedoch entscheiden über CL oder EL Quali.