Nach dem Tod seiner Ex-Freundin Kasia Lenhardt ermittelt die Staatsanwaltschaft München I erneut gegen Jérôme Boateng. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft der «Bild»-Zeitung. Der Verdacht: vorsätzliche Körperverletzung gegen Lenhardt.
Wie «Die Zeit» berichtet, war das Verfahren ursprünglich am 20. Dezember 2019 eingeleitet worden. Es wurde im Sommer 2020 vorläufig eingestellt – jedoch am Tag nach dem Tod der jungen Frau wieder aufgenommen.
Durch die Obduktion der Leiche Lenhardts gibt es neue Erkenntnisse, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding nun der «Bild» bestätigte.
Staatsanwaltschaft ermittelt nach Obduktion erneut
«Das Verfahren wurde am 10. Februar 2021 wieder aufgenommen, weil uns im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens in Berlin neue Erkenntnisse erreicht haben, die Hinweise auf eine mögliche Fortführung des Verfahrens geben könnten», sagte die Oberstaatsanwältin der «Bild». Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen.
Zu den Gründen für die zwischenzeitliche Einstellung des Verfahrens im Sommer 2020 sagte Leiding: «Zum einen, weil sich die Geschädigte Kasia L. zunächst entschieden hatte, keine belastenden Angaben mehr zu machen. Zum anderen, weil der Ausgang des bereits angeklagten Verfahrens abgewartet werden sollte.»
In dem weiteren Verfahren gegen Boateng wegen des Verdachts der Körperverletzung geht es um Sherin S., die Mutter von zwei Kindern Boatengs. Hier hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen Boateng erhoben, die seit einiger Zeit beim Amtsgericht München liegt.
Kasia Lenhardt war am 9. Februar im Alter von 25 Jahren tot in einer Wohnung in Berlin-Charlottenburg aufgefunden worden. Ein Fremdverschulden wird ausgeschlossen. Sie und Boateng hatten sich kurz zuvor getrennt.
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(hau)
Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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und auch tragisch, dass diese jetzt wohl über die Medien noch zusätzlich ausgeschlachtet wird. Bitte lasst die Spezialisten ihre Arbeit machen und die Öffentlichkeit dann erst nach einem allfälligen Urteil urteilen. Die Privatsphäre von allen Beteiligten gehört geschützt, selbst wenn es sich um Prominente handelt.