Bei einem normalen Arbeitsvertrag besteht die Möglichkeit, in Krisen auf Kurzarbeit umzustellen. Bei Zeitverträgen – also Arbeitsverträgen, die für eine bestimmte Dauer ohne Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen werden, ist Kurzarbeit nicht möglich. Zeitverträge sind für die Trainer und Spieler in den beiden höchsten Ligen im Fussball und im Hockey die Regel. Normale Arbeitsverträge haben die Angestellten im Sekretariat.
Der Bundesrat wird in den nächsten Tagen eine Gesetzesänderung beschliessen, die Kurzarbeit auch auf diesen Zeitverträgen möglich macht. Die praktischen Auswirkungen:
Bis zu einer Lohnsumme von ziemlich genau 148'000 Franken im Jahr (das ist die Obergrenze) kann Kurzarbeit beantragt werden. Das bedeutet, dass von der Arbeitslosenkasse 80 Prozent dieser Summe bezahlt werden. Auf die restlichen 20 Prozent muss der Spieler oder Trainer verzichten.
Wichtig dabei: die Kurzarbeit kann nur mit Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers eingeführt werden. Weigert sich ein Trainer oder Spieler das entsprechende Formular zu unterschreiben, kann der Klub nicht Kurzarbeit für diesen Trainer oder Spieler beantragen. Es wird nicht damit gerechnet, dass der Bundesrat die Obergrenze von 148'000 Franken mit Rücksicht auf die zum Teil exorbitanten Saläre im Fussball und Hockey erhöhen wird.
Diese Regelung bedeutet, dass die Klubs ihre Lohnzahlungen für eine Dauer, die der Bundesrat festlegen wird, auch für ihre Angestellten mit Zeitverträgen auf Kurzarbeit setzen können. Die Klubs können damit rechnen, dass diese Regelung ihre Lohnbuchhaltung mindestens so lange entlastet wie die Coronakrise andauert.
Nun ist es so, dass sehr viele Trainer und Spieler mehr, einige sehr viel mehr und noch ein paar sehr, sehr, sehr viel mehr als 148'000 Franken pro Jahr verdienen. Bei ihren Grossverdienern haben die Klubs Pech: Die Lohnsumme, die 148'000 Franken übersteigt, muss weiterhin bezahlt werden – es sei denn, ein Trainer oder Spieler ist zu einem freiwilligen Verzicht bereit.
Die Möglichkeit, die Kurzarbeits-Regelung auch auf Zeitverträge anzuwenden hat nichts mit den 50 Millionen zu tun, die für die Krisenhilfe des Spitzensportes bereitgestellt werden. Die Kurzarbeits-Regelung läuft übers Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die 50-Millionen-Hilfe über das Bundesamt für Sport (BASPO).
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