Anhörung von Novak Djokovic wird live übertragen und damit zur Show
Ein stundenlanges Verhör am Flughafen, mitten in der Nacht. Der Entzug des Visums. Die Überführung in ein Quarantänehotel, in dem er Tür an Tür mit Flüchtlingen untergebracht ist. Die Loyalitätsschwüre des serbischen Präsidenten Aleksandar Vucic. Kundgebungen vor dem Quarantänehotel in Melbourne. Kundgebungen in Belgrad, in denen Vater Srdjan seinen Sohn Novak Djokovic zum «Führer der freien Welt, der armen und der unterdrückten Länder und Völker» und zum «Spartakus der neuen Welt» macht, der Ungerechtigkeit, Kolonialismus und Heuchelei nicht dulde.
Der Fall um Novak Djokovic ist zum öffentlichen Schauspiel verkommen. Und genau das wird es auch bleiben. Denn die finale Anhörung, die auf Montag, 10.00 Uhr Ortszeit (Sonntag, 24.00 Uhr Schweizer Zeit) angesetzt ist und virtuell durchgeführt wird, kann von jeder und jedem und von überall auf der Welt via Videokonferenzdienst Microsoft Teams mitverfolgt werden.
Über Novak Djokovic wird also in einer Show ein Urteil gefällt.
In der Anhörung will der 34-Jährige beweisen, dass ihm die Grenzbehörde zu Unrecht die Einreise nach Australien verweigert und ihn angewiesen hat, das Land innerhalb von 24 Stunden wieder zu verlassen.
Die jüngsten Entwicklungen:
Das Visum war Novak Djokovic entzogen worden, weil er nicht hat glaubhaft machen können, weshalb er aus medizinischen Gründen von der in Australien geltenden Impfpflicht befreit werden soll. Mittels einstweiliger Verfügung hat der Serbe die aufschiebende Wirkung gegen seine Ausweisung erwirkt.
Der juristische Prozess und die Argumente Djokovics und seiner Anwälte sind minutiös dokumentiert und einsehbar. In diesen argumentiert der Tennisspieler, er habe seinen Anspruch auf Befreiung von der Impfpflicht durch eine Mitte Dezember durchgemachte und dokumentierte Covid-19-Infektion nachweisen können. Diese werde von der Australian Technical Advisory Group of Immunisation (ATAGI) als Kontraindikation für eine Impfung deklariert.
Im Biosecurity Act wird eine Infektion als solche aber explizit ausgeschlossen. Zudem moniert Djokovic einen Formfehler. In der Befragung sei nicht definiert worden, was als Kontraindikation gelte.
Info: Eine erste Version des Texts sprach von einem Schauprozess. Dieses Wort wurde mittlerweile aus dem Text gestrichen.
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