Wie die Beschwerdeführung gegen seine Ausweisung zeigt, wurde Novak Djokovic am 16. Dezember in Serbien positiv auf das Coronavirus getestet. Auf dieser Grundlage beantragte der Tennisspieler eine Befreiung von der Impfpflicht bei der Einreise nach Australien. Dieses wurde zwar von zwei unabhängigen Expertengremien, den Behörden des Bundesstaats Victoria und dem Organisator der Australian Open gutgeheissen, doch Djokovic wurde bei seiner Ankunft Mitte Woche das Visum durch Grenzbehörden wieder entzogen und die Einreise verweigert. Dagegen ist der 34-Jährige in Berufung gegangen. Am Montagmorgen Ortszeit findet die Anhörung statt.
Djokovic hatte am 14. Dezember ein Basketballspiel zwischen Roter Stern Belgrad und dem Barcelona besucht und sich dabei mit Nigel Hayes-Davis fotografieren lassen, der an diesem Tag positiv getestet werden sollte.
Djokovic unterzog sich daraufhin am 16. Dezember selber einem Test, weil er davon ausgehen musste, sich womöglich angesteckt zu haben. Doch statt sich vorsorglich in Quarantäne zu begeben, nahm er an mehreren Veranstaltungen teil, bei denen keinerlei Schutzmassnahmen getroffen worden waren, unter anderem mit Kindern. Er handelte damit fahrlässig und setzte andere der Gefahr aus, sich bei ihm anzustecken.
Gemäss Biosecurity Act kann in Australien ein Visum entzogen werden, wenn der Verdacht besteht, dessen Halter könne eine Gefahr für die Gesundheit der australischen Bevölkerung darstellen. Das Gericht könnte Djokovics Verhalten vor und nach dem Test als Hinweis dafür auslegen, eine Gefahr darzustellen. Die Bestätigung, dass Djokovic am 16. Dezember positiv getestet worden sein soll, ist in mehrfacher Hinsicht problematisch.
An honor to receive my very own Serbian stamp. Thank you to my generous country for this rare gift! I’m humbled!! Excited to share we’ll partner with the Serbian National Postal Service on @novakfoundation projects for every child to have the opportunity to attend preschool 🙏🏼 pic.twitter.com/Ww8Zma95NU
— Novak Djokovic (@DjokerNole) December 17, 2021
A positive test on December 16 would have come too late for the Tennis Australia exemption process deadline as described to players.
— Ben Rothenberg (@BenRothenberg) January 8, 2022
According to Tennis Australia documents, the deadline for applying for an exemption had been nearly a week earlier, “no later than” December 10. pic.twitter.com/VOMxGggn02
Well...@lequipe, which named him the Champion of Champions for 2021, now reveals that ND took part in a photo shoot with the trophy in Belgrade on December 18th - two days after he took a test that turned out to be positive.https://t.co/W0HHxHV9En pic.twitter.com/jwMBBguFBP
— Oleg S. (@AnnaK_4ever) January 8, 2022
Der Knackpunkt: Wann hatte Djokovic, der den Grenzbehörden bei seiner versuchten Einreise nach Australien Mitte Woche nicht glaubhaft hat darlegen können, weshalb er aus medizinischen Gründen von der Impfpflicht befreit werden soll, Kenntnis von seinem positiven Resultat?
Kannte er das Resultat bereits, hätte er sich wissentlich verantwortungslos verhalten und eine Gefahr für andere dargestellt – unabhängig davon, ob er Symptome zeigte oder nicht. Zudem besteht offenbar der Verdacht, Djokovic habe den positiven Test fingiert, um die Impfpflicht zu umgehen.
Es sind Fragen, mit denen sich das Gericht in den letzten Tagen eingehend beschäftigt hat, während Novak Djokovic in einem Quarantänehotel in Melbourne auf seinen Prozess wartet. Denn gegen den Entzug des Visums und die Ausweisung aus Australien haben er und seine Anwälte mit einstweiliger Verfügung aufschiebende Wirkung erhalten. Am Montag, 10.00 Uhr findet die Anhörung statt, in der Djokovic beweisen will, dass ihm das Visum für die Einreise zu Unrecht verweigerten worden sein soll.
Dennoch zeigen sich Djokovic und seine Anwälte überzeugt, das Visum sei zu Unrecht entzogen worden. Djokovic gibt an, er habe zwei Schreiben vom Immigration Office erhalten, die bestätigen, die Anforderungen für die Einreise zu erfüllen. Zudem halte die Australian Technical Advisory Group of Immunisation (ATAGI) in einem Positionspapier ausdrücklich fest, eine kürzliche Infektion sei eine Kontraindikation für eine Impfung.
Nun stellt sich die Frage, wie das Gericht die Frage beurteilt, ob Djokovics Verhalten vor und nach dem positiven Befund als Hinweis dafür ausgelegt werden kann, sich in Australien ähnlich verantwortungslos zu verhalten und damit Menschen zu gefährden. Der Schaden, den sein Image erfährt, wäre nur noch grösser. Denn ohne Einspruch wäre nie bekannt geworden, dass er an einem Tag positiv getestet worden sein soll, an dem er sich in seiner Heimat ehren lässt und ein Bad in der Menge geniesst.