Im vergangenen Jahr entbrannte im Kanton St.Gallen ein Streit über die Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen auf der Flucht. Die Gemeinden kritisierten den vom Kanton bestimmten Ablauf mit einer Erstbetreuung durch den Kanton und späterer Übernahme durch die Gemeinden.
Im Raum stand die Frage, wer genau für die Unterbringung, medizinische Versorgung, Ausbildung und Integration der jungen Flüchtlinge zuständig ist. Ein Rechtsgutachten des ehemaligen St.Galler Vizestaatssekretärs Markus Bucheli schafft nun Klarheit, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt.
Demnach schreibt das Sozialhilfegesetz vor, dass die Gemeinden für die Betreuung zuständig sind. Auch wenn der Kanton Kollektivunterkünfte betreibt, um sie in einer ersten Phase etwas in der Fremde aufzufangen.
Auf dieser Grundlage finden in einem nächsten Schritt Verhandlungen zwischen den Gemeinden und dem Kanton statt. Dabei wird es darum gehen, welche Aufgaben der Kanton den Gemeinden übertragen kann. (rwy)
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