Der Schnee kommt ins Flachland – das musst du jetzt tun
Denk an dein Fahrzeug
Da der erste Schnee mancherorts schon in der Nacht auf Donnerstag kommt, ist es vielleicht schon etwas zu spät. Trotzdem solltest du dich allerspätestens jetzt um die Winterpneus an deinem Auto kümmern. Sie sind nicht nur dafür da, bei schneebedeckter Fahrbahn mehr Sicherheit und Griff zu bieten. Auch die blosse Kälte hat einen Einfluss auf die Bodenhaftung und den Bremsweg. Zudem können die Strassen vereist sein. In der Regel gilt beim Reifenwechsel: Von O wie Oktober bis O wie Ostern (und umgekehrt). Hattest du bis jetzt noch keine Gelegenheit, die Winterpneu zu montieren, solltest du damit planen, dein Auto stehen zu lassen und stattdessen beispielsweise den ÖV zu benutzen.
Steht dein Auto draussen, musst du es am Morgen allenfalls zuerst vom Schnee befreien, bevor du losfahren kannst. Die Scheiben (nicht nur die Windschutzscheibe) müssen schnee- und eisfrei sein, damit du in alle Richtungen sehen kannst. Bei der Kälte besteht die Gefahr, dass der Schnee festfriert. Die Polizei zieht jede Saison sogenannte Gucklochfahrer aus dem Verkehr und warnt vor solch waghalsigen Fahrten. Wer so unterwegs ist, musst mit einer teuren Strafe rechnen.
Ebenfalls gefährlich und auch strafbar können Schnee- und Eisplatten auf Auto- und Lastwagendächern sein. Deshalb muss auch der Schnee auf dem Fahrzeugdach geräumt sein, bevor du losfährst.
Nimm dir Zeit
Ob zu Fuss zur Bushaltestelle, mit dem Velo an den Bahnhof oder mit dem Auto zum Büro: Bei derart winterlichen Verhältnissen dauert alles etwas länger. Das solltest du miteinberechnen und den Wecker ein paar Minuten früher stellen. So kannst du unnötigen Stress vermeiden, der zu Unfällen führen kann. Und wenn du am Morgen aus dem Fenster blickst und erkennst, dass doch kein Schnee gefallen ist, kannst du dich immer noch für ein paar weitere Minuten hinlegen.
Am Morgen ist es möglich, dass noch nicht alle Strassen und Wege gesalzen und geräumt sind. Auch zu Fuss kann das gefährlich werden, erst recht, wenn du in Eile bist. Dasselbe gilt für Velofahrten. Umso wichtiger ist es, dass du genügend Zeit einplanst.
Die richtige Ausrüstung
Minustemperaturen und Niederschlag sind eine gefährliche Kombination. Die Nässe gefriert und macht Strassen und Trottoirs rutschig. Laub kann die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Einfache Sneaker bieten da nur wenig Halt. Deshalb ist es Zeit, die Winterschuhe zu montieren. Tust du das nicht, könntest du bei einem Sturz auf den Kosten sitzen bleiben. Denn auch von Fussgängerinnen und Fussgängern wird adäquate Winterbekleidung und eine angepasste Geschwindigkeit erwartet.
Auf dem Velo sind Beleuchtung Pflicht, ein Helm kann dich gerade bei prekären Strassenverhältnissen vor schweren Verletzungen schützen. Ausserdem solltest du dich im Strassenverkehr sichtbar machen und dunkle Kleidung vermeiden. Schnee und Eis sind für alle Verkehrsteilnehmenden eine Herausforderung und verlangen viel Aufmerksamkeit. Umso wichtiger ist es, dass du auch deutlich gesehen wirst.
Sogenannter Kuhnagel kann sehr schmerzhaft sein. Wer einmal mit eiskalten Händen an die Wärme gewechselt hat, weiss, wovon hier die Rede ist. Deshalb solltest du Handschuhe dabei haben. Das gilt auch für Kinder: Sind sie mit einer Schneeballschlacht beschäftigt, können sie die Kälte rasch vergessen.
Salzen und Schnee schaufeln
In der Regel sind die Winterdienste der Gemeinden schon längst bei der Arbeit, wenn du am Morgen erwachst. Vielerorts gilt von 7 bis 21 Uhr eine Schneeräumpflicht. Auf öffentlichen Strassen sind Gemeinde, Kanton oder Bund für die Räumung zuständig.
Privatgrundstücke wiederum müssen durch den Eigentümer oder die Eigentümerin unterhalten werden. Tun sie das nicht, können sie nach einem Unfall haftbar gemacht werden. Allerdings spielt dabei auch die Zeit eine Rolle. Nicht immer kann verlangt werden, dass ein Vorplatz oder eine vereiste Treppe um 6 Uhr morgens bereits geräumt ist. Und auch Anwohnerinnen und Anwohner müssen ein Mindestmass an Sorgfalt beweisen. Im Ernstfall muss ein Gericht entscheiden, wer Schuld an einem Unfall trägt.
Im Januar 2004 stürzte beispielsweise eine Frau um 7 Uhr morgens im Aargau auf dem Weg zur Postauto-Haltestelle auf einer schneebedeckten Treppe. Sie zog daraufhin die Gemeinde vor Gericht und forderte über 80'000 Franken. Der Fall gelangte bis vor das Bundesgericht, welches gegen die Frau urteilte. Unter anderem kamen die Richter zum Schluss, dass die Treppe einerseits hätte umgangen werden können, andererseits hätte auch adäquate Bekleidung geholfen. Und: «Der blosse Umstand, dass sich im Zusammenhang mit Glatteis und Schneeglätte auf einem Fussweg oder auf einer Strasse ein Unfall ereignet, lässt nicht zwingend auf einen mangelhaften Unterhalt schliessen.» Schliesslich könne nicht überall gleichzeitig geräumt werden.
Winterliche Gefahr für Hunde
Kälte, Streusalz und Rollsplitt können für Hunde zur Gefahr werden. Es kann zu Erfrierungen, Entzündungen oder Rissen in den Pfoten kommen. Du solltest deinen Hund deshalb bei Spaziergängen besonders gut im Auge behalten. Beginnt er zu humpeln, solltest du seine Pfoten genauer untersuchen. Manche Tiere tragen auch problemlos Hundeschuhe, welche die Pfoten schützen. Pfotenschutzsalben können ebenfalls helfen. Ansonsten sollte man gesalzene und gesplittete Wege meiden und die Pfoten nach dem Spaziergang gründlich reinigen.
Schau nach oben
Eine weitere Gefahr nach dem Schneetreiben sind Dachlawinen. Deshalb solltest du nach starkem Schneefall unterwegs auch immer die Dächer im Auge behalten. Auch Eiszapfen können sich lösen und schwere Verletzungen oder Schäden an Fahrzeugen verursachen. Zudem begünstigen die glatten Oberflächen von Solaranlagen Rutschungen. In der Regel haftet die Eigentümerschaft von Gebäuden für Schäden, ganz verhindern lassen sie sich aber nicht.
