Bei der deutschen Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe ist eine Anzeige sieben ehemaliger syrischer Häftlinge eingegangen. Sie werfen insgesamt neun Männern aus dem Machtapparat von Machthaber Baschar al-Assad brutale Foltermethoden vor. Es geht konkret um Vergewaltigungen, Elektroschocks auf Genitalien, erzwungene Nacktheit und erzwungene Abtreibungen.
Alle Beschuldigten entstammen dem Dunstkreis der syrischen Regierung und des besonders für seine entgrenzte Gewalt im Umgang mit Häftlingen berüchtigten Luftwaffengeheimdienst. Unter ihnen ist dessen ehemaliger Leiter Jamil Hassan. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Zeitraum zu Beginn des bewaffneten Konflikts im Land von April 2011 bis Oktober 2013. Eingereicht wurde die Anzeige stellvertretend unter anderem von der Berliner Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Sie lässt verlauten:
Bereits seit rund zwei Monaten ermittelt die deutsche Bundesanwaltschaft in einem weltweit bislang einzigartigen Prozess gegen mutmassliche Folterknechte des syrischen Regimes. 2018 erliess sie einen Haftbefehl gegen Jamil Hassan. Unter seiner Führung sollen hunderte Menschen in Haft verprügelt, gefoltert, vergewaltigt und ermordet worden sein.
Der laufende Prozess richtet sich gegen zwei ehemalige Geheimdienstler, die von syrischen Flüchtlingen in Deutschland erkannt und demaskiert worden waren, und denen in einem Falle 58-facher Mord und Folter und im anderen Falle Behilfe zum Mord zur Last gelegt wird.
Die Ermittlungen der deutschen Justiz gegen syrische Regime-Angehörige fussen auf dem Weltrechtsprinzip. Es besagt, dass insbesondere bei vermuteten Verstössen gegen das Völkerrecht, also bei Strafttaten, die als Kriegsverbrechen eingestuft werden, das geltende nationale Strafrecht auch zur Geltung kommt, wenn die Straftaten auf einem anderen Staatsgebiet erfolgt sind.
(tat)