Jeder Schweizer Haushalt und jedes Schweizer Unternehmen soll künftig Radio- und TV-Gebühren zahlen – unabhängig davon, ob ein Radioapparat oder ein Fernseher vorhanden ist. Befristete Ausnahmen, wie sie der Nationalrat zulassen wollte, hat der Ständerat am Donnerstag abgelehnt.
Der Nationalrat möchte ein befristetes Opting-out ermöglichen: Haushalte, die keinen Radio- und Fernsehempfang haben, sollen während fünf Jahren nach der Einführung des neuen Gebührensystems von der Abgabe befreit werden können. Für den Ständerat kommt dies nicht in Frage.
Der Bundesrat will mit dem neuen Gebührensystem der Tatsache Rechnung tragen, dass Radio- und TV-Sendungen heute über das Internet auf Computern, Tablets oder Smartphones konsumiert werden können. (pma/sda)