Am 9. Juni stimmt die Schweiz über die Prämien-Entlastungs-Initiative ab. Sie wurde vor 4 Jahren von der SP lanciert. Die parlamentarische Debatte sprach sich gegen die Initiative aus und schuf einen indirekten Gegenvorschlag. Weil dieser das Initiativkomitee nicht überzeugte, kommt es nun zur Volksabstimmung.
Die Gesundheitskosten wie auch die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren immer mehr an. Weil die Löhne und Renten im gleichen Zeitraum aber nicht im selben Verhältnis gestiegen sind, wird das Bezahlen der Krankenkasse für viele Haushalte zu einer immer grösseren Herausforderung.
Die SP will darum eine klare Obergrenze einführen. Mit Annahme der Initiative sollen Bürger künftig maximal 10 % des verfügbaren Einkommens für die Prämien ausgeben müssen. Wie genau das Verfügbare Einkommen definiert wird, müsste bei der Umsetzung der Initiative entschieden werden. Alles, was die 10 % übersteigt, würde dann durch Prämienverbilligungen abgedeckt.
Die Initiative sieht des Weiteren vor, dass diese Prämienverbilligungen zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel durch die Kantone gedeckt werden müssten.
Neben der SP und diversen Gewerkschaften, haben auch die Grünen die JA Parole ergriffen. Beide Parteien hoffen, mit der Initiative einen grossen Teil der Bevölkerung finanziell entlasten zu können, auch Teile des Mittelstands. Sie betonen auch, dass die Prämien in den letzten Jahren nicht nur stärker gestiegen sind als die Löhne, sondern auch stärker als die effektiven Gesundheitskosten. Ausserdem kritisieren sie, dass die kantonale Regelung der Prämienverbilligung zu wenig verbindlich ist und nicht genug Leute die nötigen Verbilligungen erhalten.
Aktuell zahlt der Bund den Kantonen einen Beitrag für die Prämienverbilligung. Dieser beträgt 7,5 % der Bruttokosten der Krankenversicherung und wird anhand der Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Die Kantone ergänzen dies dann mit eigenen Mitteln und entscheiden eigenständig, ob sie ihren Beitrag bei steigenden Gesundheitskosten auch erhöhen. In vielen Kantonen war dies in den letzten Jahren trotz steigenden Kosten nicht der Fall.
Die meisten anderen Parteien (FDP, SVP, die Mitte & GLP) haben die Nein Parole ergriffen. Auch die Wirtschaftsverbände sowie Bund und Parlament lehnen die Initiative ab.
Der Hauptkritikpunkt für die Gegner ist die Finanzierung. Der Bund rechnet bei einer Annahme mit zusätzlichen Kosten von 3.5 - 5 Milliarden Franken, wie diese finanziert werden sollen, legt der Initiativtext jedoch nicht fest.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Initiative nur die Prämienlast bekämpft, aber keine Massnahmen gegen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen vorsieht. Sie sprechen darum von Symptombekämpfung.
Auch die neue Regelung der Kostenbeteiligung bei der Prämienverbilligung sehen sie kritisch. Dadurch, dass der Bund zwei Drittel der Kosten übernimmt, könnten die Kantone weniger Anreiz haben, ihre Gesundheitskosten selbst im Auge zu behalten.
Der indirekte Gegenvorschlag von Bund und Parlament will die Kantone verpflichten, einen Beitrag für die Prämienverbilligung bereitzustellen. Dieser soll je nach Prämienbelastung zwischen 3,5 -7,5 % der kantonalen Bruttokosten der Krankenversicherung betragen. Ausserdem soll jeder Kanton festlegen, wie viel Prozent des verfügbaren Einkommens, die Prämien maximal ausmachen dürfen. Es gibt jedoch keine Obergrenze für diesen Prozentsatz.