14.03.2021, 15:5915.03.2021, 13:24
«Nur ja heisst ja» – Der Vergewaltigungsbegriff sollte neu definiert werden. Das fordern die SP und Amnesty International Schweiz.
Seit 30 Jahren wurde der Vergewaltigungsbegriff im Schweizer Gesetz nicht verändert. Bisher wird Vergewaltigung lediglich als solche bezeichnet, wenn ein ungewolltes vaginales Eindringen stattfindet. Dazu kommt, dass nur wenn versucht wurde, sich zu wehren oder man per Drohung dazu gezwungen wurde, es als Vergewaltigung anerkannt wird. Diese Definition soll nun im Gesetz umformuliert werden. Wie genau, erklären wir dir im Video
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Erzählungen über sexuelle Gewalt auf Instagram
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«Es ist kein sexueller Missbrauch, es ist Vergewaltigung»
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Der Swiss-Hub hat in manchen seiner WC-Anlagen moderne Händetrockner installiert, die bei den Passagieren offenbar nicht auf Anklang stossen, wie sich nun zeigt.
Die britische Firma Dyson ist darauf spezialisiert, etablierte Alltagsgeräte neu zu denken. So entstand beispielsweise der Staubsauger ohne Beutel oder das Airblade, ein starker Händetrockner mit einem Luftstrom so dünn wie ein Messer. Vor einigen Jahren präsentierte Dyson eine weitere Innovation für das öffentliche Badezimmer: den «Wash & Dry». Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Wasserhahn und Händetrockner. Das Design erinnert an einen Velolenker, mit den beiden Luftdüsen auf der Seite.
Sinnvoll fände ich das Kriterium, ob die Handlung entgegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners erfolgt.
Mittlerweilen machts mir noch nicht einmal mehr etwas aus, dass ich jetzt den Inhalt nicht kenne. Die Erfahrung hat gezeigt, wenns wirklich wichtig ist, wirds (ev. auch wo anders) noch geschrieben werden.
Geniesst den Sonntag, mit oder ohne Produkteplatzierung vor der Information.