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So soll Vergewaltigung im Schweizer Gesetz definiert werden
«Nur ja heisst ja» – Der Vergewaltigungsbegriff sollte neu definiert werden. Das fordern die SP und Amnesty International Schweiz.
Seit 30 Jahren wurde der Vergewaltigungsbegriff im Schweizer Gesetz nicht verändert. Bisher wird Vergewaltigung lediglich als solche bezeichnet, wenn ein ungewolltes vaginales Eindringen stattfindet. Dazu kommt, dass nur wenn versucht wurde, sich zu wehren oder man per Drohung dazu gezwungen wurde, es als Vergewaltigung anerkannt wird. Diese Definition soll nun im Gesetz umformuliert werden. Wie genau, erklären wir dir im Video
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