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So soll Vergewaltigung im Schweizer Gesetz definiert werden

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So soll Vergewaltigung im Schweizer Gesetz definiert werden

14.03.2021, 15:5915.03.2021, 13:24
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«Nur ja heisst ja» – Der Vergewaltigungsbegriff sollte neu definiert werden. Das fordern die SP und Amnesty International Schweiz.

Seit 30 Jahren wurde der Vergewaltigungsbegriff im Schweizer Gesetz nicht verändert. Bisher wird Vergewaltigung lediglich als solche bezeichnet, wenn ein ungewolltes vaginales Eindringen stattfindet. Dazu kommt, dass nur wenn versucht wurde, sich zu wehren oder man per Drohung dazu gezwungen wurde, es als Vergewaltigung anerkannt wird. Diese Definition soll nun im Gesetz umformuliert werden. Wie genau, erklären wir dir im Video

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87 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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olmabrotwurschtmitbürli #wurstkäseszenario
14.03.2021 18:03registriert Juni 2017
Etwas Wichtiges fehlt im Video: Ungewollte sexuelle Handlungen ausser Vaginalverkehr sind als sexuelle "Nötigung" mit derselben Maximalstrafe strafbar. Das ist nur ein Streit um Begrifflichkeiten.

Sinnvoll fände ich das Kriterium, ob die Handlung entgegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners erfolgt.
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PHILIBERT
14.03.2021 16:47registriert Januar 2021
Es gehört als Vergewaltigumg bestraft, wenn es unter Drohung oder Drogen zu einer nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung kommt, auch wenn man sich über ein simples 'nein' hinwegsetzt...
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Judge Dredd
14.03.2021 21:07registriert April 2016
Nunja, ich werds wohl bald wo anders LESEN können, um was es geht.
Mittlerweilen machts mir noch nicht einmal mehr etwas aus, dass ich jetzt den Inhalt nicht kenne. Die Erfahrung hat gezeigt, wenns wirklich wichtig ist, wirds (ev. auch wo anders) noch geschrieben werden.
Geniesst den Sonntag, mit oder ohne Produkteplatzierung vor der Information.
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