Das Schicksal der flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt ist wegen der Zuwanderungsinitiative ungewiss. Dessen ungeachtet schlägt der Bundesrat vor, die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung zu stärken. Die Bussen sollen von 5000 auf 30'000 Franken erhöht werden.
Diese Sanktionen können ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitgeber gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstösst. Zudem soll das Verfahren für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung und die Verlängerung von Normal- und Gesamtarbeitsverträgen geändert werden.
Zum einen will der Bundesrat die Voraussetzung zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen gesetzlich festlegen. Mit diesen können zwingende Mindestlöhne erlassen werden, falls wiederholt orts-, berufs- oder branchenübliche Löhne unterboten werden.
Die dafür nötigen Gesetzesänderungen hat der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt. Diese gehen zurück auf die Vorschläge einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von SECO-Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch. Die geplanten Gesetzesänderungen entsprechen einem Kompromiss zwischen den Forderungen der Gewerkschaften und den Zugeständnissen der Arbeitgeberseite.
Allerdings sind die flankierenden Massnahmen derzeit in der Schwebe, weil mit dem Freizügigkeitsabkommen auch das Entsendegesetz dahinfallen würde. Dieses legt unter anderem fest, welche Regeln über Mindestlöhne, Arbeits- und Ruhezeiten oder Mindestdauer der Ferien auf in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anwendbar sind. Auch Meldeverfahren und die Höhe der Sanktionen gegen fehlbare Arbeitgeber sind darin geregelt. (whr/sda)