Cablecom verschickt erneut Rechnungen an Kunden, die gar keine Kunden sind. Derzeit ist Zürich-Nord betroffen. Dort hat die Cablecom in mindestens einer grösseren Siedlung ihre eigenen Kabel eingezogen. Ob die einzelnen Mieter die Kabelanschlüsse der Cablecom nutzen oder nicht, ist egal: Die Cablecom schickt allen eine Rechnung für die Nutzung des Cablecom-Anschlusses. Egal, ob sie diesen nutzen oder nicht. Mit «Willkommen bei Kabelfernsehen und -radio von UPC Cablecom» begrüsst der Kabelanbieter die ahnungslosen Mieter und erlaubt sich sogleich, die erste Monatsrate in Rechnung zu stellen. So auch bei F. M.*
M. wohnt seit drei Jahren in der selben Liegenschaft und bezahlt bereits für einen Swisscom-Anschluss. Sollte sie – so das Cablecom-Schreiben – den Cablecom-Kabelanschluss nicht nutzen wollen, könne sie sich melden. «Auf Anfrage teilte man mir mit, ich hätte Glück gehabt, dass ich die Rechnung noch nicht bezahlt hätte», sagt M. «Ansonsten wäre ich mit der Cablecom in ein Vertragsverhältnis eingetreten und hätte ihre Dienstleistungen für mindestens ein Jahr beziehen und natürlich auch bezahlen müssen.»
Bereits letzten Herbst sorgte die Strategie von Cablecom für Schlagzeilen und genervte Kunden. Damals sagte Konsumentenschützerin Sara Stalder gegenüber der Baz: «Diese Rechnungen, wie sie die Cablecom verschickt, erachte ich als unlauter, denn sie entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Darum gar nicht reagieren. Cablecom müsste bei einem Gerichtsfall beweisen, dass der Wohnungsmieter die Dienste von Cablecom in Anspruch genommen hat. Und das funktioniert nicht.»
Heute formuliert Stalder ihr Urteil über die Cablecom-Strategie milder. Cablecom habe damals beweisen können, dass nicht flächendeckend, sondern gezielt Leute angeschrieben werden, die theoretisch Cablecom-Anschlüsse nutzen könnten. «Es ist nachvollziehbar, dass diese Leute aufgefordert werden, für die Dienstleistung zu bezahlen – wenn sie diese überhaupt nutzen.» Es sei aber nach wie vor klar: «C'est le ton qui fait la musique» – Cablecom müsse klar kommunizieren, dass die Rechnungen nur die aktiven Nutzer etwas angehe.
Doch an der Kommunikation hat sich seit letztem Herbst nicht viel verändert. Das Schreiben, das mit der ersten Rechnung versendet wird, ist immer noch gleich formuliert. Der Adressat erhält eine Referenz-Nummer und wird ohne Umschweife als «Kunde» angeschrieben.
Besonders dreist ist dabei das Nachhaken von Seiten Cablecom: Reagiert der vermeintliche Neukunde nicht auf die Rechnung, wird er gemahnt. Das hält auch Stalder für nicht korrekt. «Cablecom muss bei Nichtreaktion auf die Rechnung akzeptieren, dass der angeschriebene Mieter keinen Vertrag hat und will. Dass dennoch gemahnt wird, ist fragwürdig», so Stalder.
Bei der Cablecom erklärt man das Versenden der Rechnungen damit, dass Neumieter ausfindig gemacht werden müssten, die einen unplombierten Anschluss übernehmen und diesen eventuell nutzen würden. «Ein aktiver Anschluss wird in Rechnung gestellt. Das heisst zugleich, dass es sich beim Adressaten um einen Kunden handelt», sagt Cablecom-Sprecher Andreas Werz. Deshalb müsse auch gemahnt werden. Auf diese Weise Kunden anzuwerben, beabsichtige man nicht.
*Name der Red. bekannt.