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Konsumentenschützer erkämpfen bessere Handyverträge 

Neue Rechte für Schweizer Mobilfunknutzer.
Neue Rechte für Schweizer Mobilfunknutzer.Bild: KEYSTONE
Mobiltelefonie

Konsumentenschützer erkämpfen bessere Handyverträge 

14.03.2014, 00:1314.03.2014, 10:47
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Die Schweizer Konsumentenschützer und die Zeitschrift «Beobachter» haben für Schweizer Handynutzerinnen und -nutzer gerechtere Vertragsklauseln erwirkt. Nach Androhung einer Klage ändern Orange, Sunrise und Swisscom das Kleingedruckte zugunsten der Telefonierenden. 

Dies verbessert sich für Mobilfunkkunden: 

Sie dürfen Ihren Handy-Vertrag ohne Straftaxe kündigen...

  • ... wenn Ihr Anbieter die Preise, die Geschwindigkeit, die Bandbreite oder die Netzabdeckung zu Ihrem Nachteil verändert.
  • ... wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist. Alle drei Schweizer Telekommunikationsunternehmen dürfen den Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Sie können monatlich aus Ihrem Vertrag aussteigen.
  • ... wenn Ihr Anbieter seine versprochene Leistung nicht vollumfänglich erfüllt (z.B. fehlende Netzabdeckung) oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen (z.B. Umzug ins Ausland).

Sie werden nicht mehr mit Werbung irregeführt

  • Alle drei Anbieter werden ab sofort auf täuschende Werbung mit unlimitierten Angeboten verzichten. Diverse Anbieter warben mit unlimitierten Angeboten, die in Tat und Wahrheit limitiert waren. Neu wollen die Unternehmen klarer kommunizieren.

Verbesserung dank neuem Gesetz möglich

«Damit ist ein erster wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Konsumentenrechte im Telekommunikationsmarkt erreicht», schreibt die Allianz. Sie hatte die drei Anbieter auf dem Mobiltelefonmarkt Ende Januar auf Basis des geänderten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt und gefordert, dass missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst werden. Das UWG verbietet Vertragsklauseln, die zum Nachteil der Konsumierenden «ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen».

Weitere Baustellen bei Roaming-Kosten im Ausland

Die Allianz räumte Orange, Sunrise und Swisscom eine Handlungsfrist bis Ende Februar ein, bevor sie wegen Verletzung von Artikel 8 des Gesetzes Klage einreichen werde.

Weiter liess die Allianz der Konsumentenschützer-Organisationen keinen Zweifel daran, dass sie das Kleingedruckte der Mobilfunkanbieter weiterhin genau unter die Lupe nehmen und seine Anwendung genau verfolgen wird. Sie verweist auf weitere grosse Baustellen bei der Mobiltelefonie. So etwa die Kosten bei Gesprächen im Ausland, dem Roaming oder die hohen Tarife in der Schweiz. Deshalb spricht die Allianz derzeit von einem «ersten Erfolg».

Umsetzungen im Gang

Nun haben die Konsumentenschützer «einen grossen Erfolg mit kleinen Schönheitsfehlern erzielt», wird Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, im «Beobachter» zitiert. Orange hat die wichtigsten Punkte bereits per 1. März in Kraft gesetzt. Gleichzeitig seien die AGB vereinfacht und von vier Seiten auf eine Seite reduziert worden, erklärte Orange-Sprecherin Therese Wenger auf Anfrage. 

Sunrise publiziert seine neuen AGB im zweiten Quartal des Jahres mit der Lancierung neuer Produkte. Die Forderungen würden darin umgesetzt, sagte Sprecher Roger Schaller. Zum Teil wird Sunrise nach eigenen Angaben sogar weiter gehen als die Konsumentenschützer verlangt haben. 

Swisscom will die Umsetzung erst am Freitag kommentieren. Sprecher Christian Neuhaus erklärte jedoch, dass keine der kritisierten Klauseln juristisch anfechtbar sei. Dennoch habe Swisscom an der Diskussion teilgenommen. (rar/kad/sda)

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