Das Bundesamt für Justiz hat am Freitag die Auslieferung von Costas Takkas an die USA bewilligt. Takkas soll Bestechungsgelder für Vermarktungsrechte von WM-Qualifikationsspielen verlangt und angenommen haben zugunsten des CONCAF-Präsidenten.
Picture of Costas Takkas, indicted for the #FIFA case pic.twitter.com/lpCOCIYmFr
— Yannis Karagiorgas (@IKaragiorgas) 27. Mai 2015
Der Brite war Generalsekretär des Fussballverbands der Caymaninseln und Attaché des Präsidenten des Nord- und Zentralamerikanischen sowie des Karibischen Fussballverbands (CONCAF).
Konkret soll er beim Verkauf von Marketingrechten für die Qualifikationsspiele vor den Fussballweltmeisterschaften 2018 und 2022 in Katar und Russland an eine US-Sportvermarkterin Bestechungsgelder in Millionenhöhe gefordert und angenommen haben. Die Gelder waren laut den Vorwürfen für den CONCAF-Präsidenten Jeffrey Webb bestimmt.
Das Bundesamt für Justiz kam zum Schluss, dass alle Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind, wie es am Freitag mitteilte. Die beiderseitige Strafbarkeit der mutmasslichen Delikte sei gegeben.
Mit der Annahme von Bestechungsgeldern habe Takkas den Wettbewerb bei den Marketingrechten im Zusammenhang mit den WM-Qualifikationsspielen verfälscht. Das sei gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Schweiz strafbar.
Takkas war am 27. Mai zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft genommen worden. Die Verhaftungen erfolgten aufgrund eines US-Auslieferungsersuchens.
Der Auslieferungsentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Takkas kann innert dreissig Tagen beim Bundesstrafgericht Rekurs einreichen. Dieser muss innert fünf Tagen beim Bundesamt für Justiz angemeldet werden.
Der Entscheid des Bundesstrafgericht seinerseits kann in besonderen Fällen - namentlich schweren Mängeln des Strafverfahrens im Ausland - ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda/meg)