In der Schweiz ausgegebene Obligationen sollen für Anleger attraktiver werden. Bundesrat und Parlament wollen darum auf den Zinsen dieser Obligationen keine Verrechnungssteuer mehr erheben. Weil die Linke das Referendum ergriffen hat, hat das Volk das letzte Wort.
Heute sind für Zinseinkommen 35 Prozent Verrechnungssteuer fällig. Privatpersonen im Inland erhalten die Steuer zurück, wenn sie die Zinseinnahmen in der Steuererklärung deklarieren. Die Steuer fällt auch auf Zinsen aus im Inland ausgegebenen Obligationen an. Ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft, schreibt der Bundesrat dazu.
Bundesrat und Parlament wollen die Abgabe auf im Inland emittierten Obligationen deshalb nicht mehr erheben. Weshalb, legte Finanzminister Ueli Maurer am Montag in Bern vor den Medien dar. Denn wegen des Referendums gegen die Änderung im Verrechnungssteuergesetz hat am 25. September das Volk das letzte Wort.
Für Private im Ausland und für Unternehmen sei die Rückforderung der Steuer kompliziert, schreibt der Bundesrat zur Vorlage. Auch könne es sein, dass die Steuer auf ein Gesuch aus dem Ausland hin nicht oder nur zum Teil zurückerstattet werde. Und weil es die Verrechnungssteuer nicht überall im Ausland gebe, gäben Schweizer Unternehmen Obligationen im Ausland aus, um die Steuer zu umgehen.
Im Obligationenmarkt liegt die Schweiz heute zurück gegenüber den Finanzplätzen Luxemburg, Singapur, Südkorea, USA oder auch Grossbritannien. In diesen Ländern würden deutlich mehr Obligationen ausgegeben als hierzulande, hält der Bundesrat fest.
Damit künftig mehr Obligationen im Inland emittiert werden, soll die Verrechnungssteuer auf neu ausgegebenen inländischen Obligationen fallen. Diese Obligationen würden so für Schweizer Anleger und Anlegerinnen attraktiver. Bei bestehenden Obligationen hingegen soll die Verrechnungssteuer bleiben.
Wegfallen soll nach dem Willen von Bundesrat und Parlament auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und gewisse andere Wertpapiere. Sie wird heute fällig, wenn Wertpapiere gekauft oder verkauft werden. Auf ausländischen Obligationen soll die Umsatzabgabe weiterhin erhoben werden.
Die Vorlage bringt aber noch mehr: Für juristische Personen - beispielsweise Aktiengesellschaften - sowie für Anlegerinnen und Anleger im Ausland - wollen Bundesrat und Parlament die Verrechnungssteuer auch auf Zinsen von Bankkonten streichen. Bestehen bleiben soll die Steuer aber für Private im Inland.
Wie der Bundesrat schreibt, hätten Bund, Kantone und Gemeinden mit den Gesetzesänderungen mehr Steuereinnahmen, weil Unternehmen Geld vermehrt in der Schweiz aufnehmen. «Im günstigsten Fall könnte sich die Reform deshalb bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren», schreibt der Bundesrat.
Ohne Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen dürften nach Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Einkünfte um rund 25 Millionen Franken pro Jahr zurückgehen. Bei der Verrechnungssteuer werden die Mindereinnahmen im Jahr des Inkrafttretens auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Danach dürften die Mindereinnahmen zunehmen, wenn verrechnungssteuerpflichtige Obligationen nach und nach durch verrechnungssteuerfreie Papiere abgelöst werden. Langfristig rechnet der Bund mit Mindereinnahmen von 215 bis 275 Millionen Franken pro Jahr - soweit schätzbar - bei konstanter Wirtschaftslage und tiefen Zinsen.
Das linke Referendumskomitee macht geltend, dass die Abschaffung der Verrechnungssteuer die Steuerkriminalität fördere. Es macht deshalb Steuerverluste von jährlich bis zu 800 Millionen Franken geltend. Rund 500 Millionen Franken davon flössen direkt ins Ausland. Nur rund 200 Konzerne profitierten von den Neuerungen, aber keine KMU. (aeg/sda)
"Langfristig dürfen den Sozialwerken dagegen wegen der erwarteten Wachstumseffekte dauerhaft Mehrerträge von 23-67 Millionen Franken zufliessen."
3 Jahre nach der Abstimmung amn14.3.2011: Auf Druck von Fragen aus dem Parlament gibt der Bundesrat zu, dass Bund, Kantone und Gemeinden wegen der USR II mit Steuerausfällen von über 7 Milliarden Franken in den nächsten 10 Jahren rechnen müssen. Und das allein wegen der Steuerbefreiung der Ausschüttungen aus Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre. Profiteure sind vorab Grossaktionäre.