Der Schokoladenhersteller Lindt bekommt vom deutschen Bundesgerichtshof (BHG) Rückendeckung: Der Goldbär verletzt weder die Goldbären-Marke von Haribo, noch ist er eine unlautere Nachahmung der Fruchtgummiprodukte. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Fall hinaus.
«Wir begrüssen diese Entscheidung und erwarten in ein paar Tagen die schriftliche Urteilsausfertigung mit entsprechenden Entscheidungsgründen», schreibt Lindt & Sprüngli in einer ersten Reaktion vom Mittwoch. Für das Unternehmen sei das Urteil der obersten Instanz in Deutschland von Bedeutung, heisst es weiter. Durch das Urteil wurde Rechtssicherheit geschaffen.
Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy – ein Schokoladenprodukt in Bärenform in Goldfolie eingewickelt – nicht verletzt, urteilte das Gericht am Mittwoch.
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— RA Th. Gramespacher (@mir_tweets) 23. September 2015
Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Lindt-Bären aus dem Süsswarenregal verbannen. Der Grund: Haribo vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen und liess später auch die Wortmarke «Goldbären» schützen.
Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Gummibärchenherstellers abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Diese wies der BGH nun ab. (sda)
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— IMMOFUX Makler (@immofux) 23. September 2015