«Ich hatte grosse Hoffnungen, den Job zu bekommen», erzählt Céline K.* drei Monate nach dem Bewerbungsgespräch. Sie war in der zweiten Runde für eine Anstellung an einem Departement der Universität Basel.
Nach dem ersten Gespräch für die 50-Prozent-Stelle schickte sie der Geschäftsführerin eine Arbeitsprobe zu. «Ausgezeichnet» sei diese, wurde Céline K. gelobt.
Beim zweiten Treffen sollte das Kennenlernen von Bewerberin und Departementsleiter im Zentrum stehen. 30 Minuten wurden veranschlagt. Céline K. ging zuversichtlich zum Gespräch, sie war vorbereitet auf die typischen Fragen. Die Qualifikationen der Master-Abgängerin, die Lohnvorstellungen, die Arbeitszeiten – danach wurde aber nicht gefragt.
Vielmehr musste die Mutter eines zweijährigen Sohns Intimes preisgeben: «Wie lange wären Sie abwesend, wenn Sie erneut schwanger würden? Würden Sie zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz noch unbezahlten Urlaub beziehen wollen? Passt diese Stelle überhaupt in Ihre Familiensituation?», wurde sie gefragt.
Ungläubig, überfordert und verletzt verliess die 29-Jährige das Gespräch. Céline K. fragt sich noch heute, drei Monate später: «Warum konnte ich mich im Gespräch nicht wehren?»
Für Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, ist klar: Das Gleichstellungsgesetz untersagt jede Art von geschlechterspezifischer Diskriminierung. Arbeitgebende dürften ausserdem nur Fragen an Bewerberinnen und Bewerber stellen, die einen ausreichenden Arbeitsplatzbezug aufweisen. Rudolph: «Fragen zur Familienplanung oder allfälligen Schwangerschaften sind ganz grundsätzlich unzulässig.» Solche Fragen müssten nicht beantwortet werden.
«Das Problem ist aber, eine Antwortsverweigerung ist auch eine Antwort und dürfte den Arbeitgebenden verärgern.» Dies wiederum könnte die Anstellungschancen schmälern.
Einziger wirkungsvoller Ausweg: Lügen. Denn: «Eine mit einer unzulässigen Frage konfrontierte Person darf eine unwahre Antwort geben», sagt Rudolph. Fliege diese Lüge später auf, dürfe einer Person deswegen nicht gekündigt werden.
Am Tag nach dem Bewerbungsgespräch schickte Céline K. dem Departementsleiter und der Geschäftsführerin ein Mail, das der Schreibenden vorliegt. Céline K. schreibt: «Es hat mich irritiert, dass Sie mit mir über potenzielle Abwesenheiten diskutierten. Ich sehe nicht ein, warum meine Familiensituation in einem Bewerbungsverfahren so viel Platz einnehmen muss.»
Sie zweifelte nach diesem Gespräch an einer Zusammenarbeit, hätte sie doch die rechte Hand der Geschäftsführerin sein sollen.
Die Leitungspersonen antworteten, ihnen sei ein «offener und vertrauensvoller Umgang zwischen Leitung und Mitarbeitenden wichtig». «Dies im Sinne einer konstruktiven und planvollen Arbeit, die im Management, wo alles stets ‹am Schnürchen laufen muss›, unabdingbar ist.» Fragen zur Familiensituation seien dabei erlaubt, «müssen aber nicht beantwortet werden».
Auf die intimen Fragen am Bewerbungsgespräch angesprochen, schreibt der Departementsleiter: «Wir führen regelmässig und seit vielen Jahren Bewerbungsgespräche. Eine derartige Rückmeldung haben wir bislang nicht annähernd erhalten.» Er und die Geschäftsführerin hätten einen «guten Gesamteindruck» vom Gespräch gehabt.
Die Universität Basel will sich nicht weiter zum vorliegenden Fall äussern. Sprecher Matthias Geering lässt ausrichten, die betroffene Person solle sich mit ihren Schilderungen bei der Fachstelle für persönliche Integrität melden. Anschliessend würde die Universität den Fall bearbeiten.
Haha.
Was für arrogante ....
Das Gute daran ist das ich eigentlich für solche Leute nicht arbeiten will.