Wirtschaft
Schweiz

Zwei Gebührenzahler verrechneten der Billag die Mehrwertsteuer

Zwei Gebührenzahler verrechneten der Billag die Mehrwertsteuer – es war keine gute Idee

07.11.2019, 12:00

Warum warten, bis die Politik endlich darüber entschieden hat, wie und in welchem Umfang die Mehrwertsteuer zurückbezahlt wird, wenn es doch mit einer simplen Verrechnung der gegenseitigen Forderungen mutmasslich viel einfacher geht?

Fernsehen mit einem unglücklichen Paar.
Die beiden Gebührenzahler gucken in die Röhre. (Ja, tatsächlich ein Symbolbild.)Bild: shutterstock.com

Getan haben dies mindestens zwei treue Gebührenzahler, wie sich in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zeigt. Sie zogen die von ihnen ab 2010 bezahlten Mehrwertsteuern auf die Empfangsgebühren von dem Betrag ab, den ihnen die Billag in Rechnung stellte.

Die Billag beharrte auf ihren Forderungen und leitete Betreibungen ein. Der Gang bis ans Bundesverwaltungsgericht beschied den beiden Beschwerdeführern auch keinen Erfolg. Wie die Richter in St. Gallen ausführen, ist die vorgenommene Verrechnung gemäss Obligationenrecht nicht zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb beide Beschwerden abgewiesen und für jeden Fall Verfahrenskosten von 500 Franken festgelegt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

(Urteil A-850/2019 und A-600/2019 vom 16.10.2019)

(sda)

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