Nach Keller-Sutters Kritik an der UBS: Das ist beim Schweizer Lobbying üblich
Karin Keller-Sutter kritisierte zuletzt das Lobbying der UBS. Parlamentarier würden laut der Finanzministerin durch die UBS im Zusammenhang mit der Bankenregulierung unter Druck stehen.
Keller-Sutter wirft der Grossbank vor, übermässig Lobbying zu betreiben. Das sei «nicht so schweizerisch», sagte sie bereits in der «Samstagsrundschau». Doch was ist beim Lobbying in der Schweiz üblich?
Gespräche zwischen Firmenvertretern und Parlamentariern passieren hinter verschlossenen Türen, erklärt Politikwissenschaftler Oliver Huwyler dem SRF. Zentral sei, dass sich die Kontakte «im kleinen Rahmen» abspielen. Es handle sich um «Inside-Lobbying», wobei es zum direkten Kontakt – etwa in Restaurants oder am Arbeitsort – zwischen dem Unternehmen und den Parlamentsmitgliedern komme.
Darin liege der Unterschied zum Lobbying von anderen Interessengruppen, etwa von Gewerkschaften. Diese würden eher den öffentlichen Weg gehen, um Druck auf die Politik auszuüben.
Offenheit von Keller-Sutter bemerkenswert
Durch die Gepflogenheiten des Inside-Lobbyings lassen sich die Vorwürfe der Finanzministerin an die UBS nicht überprüfen. Huwyler findet es laut SRF in dem Kontext bemerkenswert, dass sich Keller-Sutter vergleichsweise offen äussert. «Da müssen Vorgänge vorgefallen sein, die, sagen wir mal, auf starke Resonanz gestossen sind», sagt er gegenüber dem SRF.
Anders als in der EU gebe es in der Schweiz keine generelle Offenlegungspflicht für Treffen zwischen Politik und Interessengruppen, erklärt Huwyler ausserdem. Bekannt würden solche Kontakte meist nur, wenn eine Seite sie öffentlich mache.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier sagen immer wieder, sie seien auf den Austausch mit Lobbyisten angewiesen, schreibt das SRF. Gleichzeitig warnt die Finanzministerin nun im Kontext der Bankenregulierung vor möglichem Druck, weil die UBS ihre Parteispenden reduzieren könnte.
Rechtlich liege die Grenze beim Beginn von Korruption, sagt Huwyler, doch vieles bleibe im Graubereich. Die Bezahlung für eine konkrete Gegenleistung sei illegal, kleinere Geschenke seien in der Schweiz jedoch erlaubt. (hkl)
