Nach mutmasslichem Kita-Missbrauch: Expertin fordert Schutzkonzept-Pflicht
Ein 33-jähriger Gruppenleiter soll in zwei Kitas im Kanton Bern und Kanton Zürich mindestens 15 Kinder sexuell misshandelt haben. Darüber hatte zuerst SRF berichtet. Das jüngste Kind soll bei den Übergriffen ein, das älteste vier Jahre alt, Opfer der Übergriffe sollen hauptsächlich Mädchen gewesen sein.
Die im Beitrag thematisierten Übergriffe flogen erst auf, als der Gruppenleiter im Februar 2024 wegen mutmasslicher Kinderpornografie im Internet verhaftet wurde. Dabei stellte die Polizei auch Filmaufnahmen sicher, welche die sexuellen Übergriffe zeigen sollen. Der Gruppenleiter hatte sie selbst angefertigt.
Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Erlebst du in deiner Familie körperliche oder psychische Gewalt oder möchtest einfach mit jemandem reden? Hol dir Hilfe, du bist nicht allein.Willst du mit jemandem über deine Ängste und Sorgen reden, kannst du dich hier oder unter der Telefonnummer 147 melden.Eine umfassende Liste mit offiziellen Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Eltern oder andere Personen zu verschiedenen Themen findest du für die ganze Schweiz hier. Wenn du dich sexuell von Kindern oder Jugendlichen angezogen fühlst, kannst du dich kostenlos an die Beratungsstelle Beforemore (per Mail oder Telefon) wenden.
Ohne die Verhaftung wäre der Beschuldigte vielleicht noch Gruppenleiter in der Kita in Bern und seine mutmasslichen Übergriffe unentdeckt – obwohl beide Kitas zum Zeitpunkt seiner Anstellung Kinderschutzkonzepte gehabt haben, wie sie sagen. Wie kann das sein?
«Mit einem Schutzkonzept allein ist es nicht getan», sagt Tamara Parham, stellvertretende Direktorin bei Kinderschutz Schweiz.
Kinderschutz Schweiz berät Organisationen bei der Erarbeitung griffiger Schuztkonzepte. Parham erklärt, worauf es dabei ankommt. Schon bei der Rekrutierung von Angestellten müsse das Thema Übergriffe thematisiert und die Person überprüft werden.
Bei der Einarbeitung müsse dem oder der Angestellten gezeigt werden, wie das Schutzkonzept in der Praxis umgesetzt werde. «Dabei geht es um konkrete Dinge wie: Wann darf ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit den Kindern allein in einem Raum aufhalten? Bleiben die Türen dabei offen? Welche Regeln gelten in Bezug auf Körperkontakt?»
Oft keine Wahl
Eltern rät Parham, genau solche Fragen zu stellen, bevor sie ihr Kind einer Kita anvertrauen. «Wenn ich dann als Mama oder Papa im Gespräch merke, dass die Kita nicht auf diese Aspekte vorbereitet ist, würde ich mich nach einer anderen Kita umsehen»
Der Haken daran: Viele Eltern können bei den begrenzten Kita-Plätzen in vielen Regionen der Schweiz nicht wählerisch sein. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik besuchten 2023 fast 40 Prozent der Kinder unter 13 Jahren eine Kita. Der Branchenverband Kibesuisse errechnete für die Schweizer Kitas für das gleiche Jahr eine durchschnittliche Auslastung von 82 Prozent.
Und trotzdem: «Auch wenn der Platz knapp ist, müssen sichere Räume für Bebes und Kinder selbstverständlich sein, gerade in einer Kita», sagt Parham.
Doch selbst wenn eine Kita ein griffiges Schutzkonzept hat, deutet der vorliegende Fall darauf hin, dass damit allein noch keine Sicherheit hergestellt ist.
Freiwillige Schutzkonzepte
watson hat für diesen Text verschiedene öffentlich zugängliche Kinderschutzkonzepte miteinander verglichen. Manchmal heissen sie Schutzkonzepte, in anderen Fällen ist von ‹Verhaltenskodex› oder ‹Sicherheitskonzept› die Rede.
Doch egal wie die Dokumente heissen: Inhaltlich ist ihnen gemeinsam, dass sie festschreiben, dass grundsätzlich nie eine Betreuungsperson allein um die Kinder sein soll und dass Zimmertüren jederzeit offen zu sein haben. Die Initiative zu Körperkontakt solle immer vom Kind ausgehen.
Bloss: Kinderschutzkonzepte sind für Kitas freiwillig. Dementsprechend haben Kantone, Gemeinden und ihre Behörden auch keinerlei Kontrollaufsicht.
Ob das Schutzkonzept im Kita-Alltag gelebt wird, überprüft die Kita also selbst. Parham findet deshalb:
Im vorliegenden Fall stellt sich ein weiteres Problem. Der Beschuldigte hatte als Gruppenleiter eine pädagogische Führungsposition innerhalb der Kita inne. Ob man sich da als ihm hierarchisch tiefergestellte Person getraut, auf die Regeln des Schutzkonzepts zu pochen?
Parham kennt das Problem und sagt: «Jede Organisation braucht zwingend eine Ansprechperson für den Kindesschutz, an die man sich anonym wenden kann, wenn man ein ungutes Gefühl hat.» Denn das beste Schutzkonzept der Welt nütze nichts, wenn es im Kita-Alltag nicht zur Anwendung komme.
