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Kita Missbrauch: Expertin fordert Schutzkonzept-Pflicht

Offene Türen sind in vielen Kita-Schutzkonzepten vorgeschrieben. Bloss: Das überprüfen die Kitas selbst (Symbolbild)
Offene Türen sind in vielen Kita-Schutzkonzepten vorgeschrieben. Bloss: Das überprüfen die Kitas selbst (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Nach mutmasslichem Kita-Missbrauch: Expertin fordert Schutzkonzept-Pflicht

Obwohl viele Kitas Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt haben, kommt es immer wieder zu Übergriffen. Eine Expertin fordert nun eine offizielle Aufsichtspflicht.
25.03.2026, 18:4625.03.2026, 18:46

Ein 33-jähriger Gruppenleiter soll in zwei Kitas im Kanton Bern und Kanton Zürich mindestens 15 Kinder sexuell misshandelt haben. Darüber hatte zuerst SRF berichtet. Das jüngste Kind soll bei den Übergriffen ein, das älteste vier Jahre alt, Opfer der Übergriffe sollen hauptsächlich Mädchen gewesen sein.

Die im Beitrag thematisierten Übergriffe flogen erst auf, als der Gruppenleiter im Februar 2024 wegen mutmasslicher Kinderpornografie im Internet verhaftet wurde. Dabei stellte die Polizei auch Filmaufnahmen sicher, welche die sexuellen Übergriffe zeigen sollen. Der Gruppenleiter hatte sie selbst angefertigt.

Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Erlebst du in deiner Familie körperliche oder psychische Gewalt oder möchtest einfach mit jemandem reden? Hol dir Hilfe, du bist nicht allein.Willst du mit jemandem über deine Ängste und Sorgen reden, kannst du dich hier oder unter der Telefonnummer 147 melden.Eine umfassende Liste mit offiziellen Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Eltern oder andere Personen zu verschiedenen Themen findest du für die ganze Schweiz hier. Wenn du dich sexuell von Kindern oder Jugendlichen angezogen fühlst, kannst du dich kostenlos an die Beratungsstelle Beforemore (per Mail oder Telefon) wenden.

Ohne die Verhaftung wäre der Beschuldigte vielleicht noch Gruppenleiter in der Kita in Bern und seine mutmasslichen Übergriffe unentdeckt – obwohl beide Kitas zum Zeitpunkt seiner Anstellung Kinderschutzkonzepte gehabt haben, wie sie sagen. Wie kann das sein?

«Mit einem Schutzkonzept allein ist es nicht getan», sagt Tamara Parham, stellvertretende Direktorin bei Kinderschutz Schweiz.

«Viel zu oft ist es ein Stück Papier, auf das man stolz ist, es zu haben, das man dann aber in der Schublade verstauben lässt.»
Tamara Parham

Kinderschutz Schweiz berät Organisationen bei der Erarbeitung griffiger Schuztkonzepte. Parham erklärt, worauf es dabei ankommt. Schon bei der Rekrutierung von Angestellten müsse das Thema Übergriffe thematisiert und die Person überprüft werden.

Tamara Parham ist bei Kinderschutz Schweiz für die Kommunikation zuständig.
Tamara Parham ist bei Kinderschutz Schweiz für die Kommunikation zuständig.Bild: Sabine Haehlen/zvg

Bei der Einarbeitung müsse dem oder der Angestellten gezeigt werden, wie das Schutzkonzept in der Praxis umgesetzt werde. «Dabei geht es um konkrete Dinge wie: Wann darf ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit den Kindern allein in einem Raum aufhalten? Bleiben die Türen dabei offen? Welche Regeln gelten in Bezug auf Körperkontakt?»

Oft keine Wahl

Eltern rät Parham, genau solche Fragen zu stellen, bevor sie ihr Kind einer Kita anvertrauen. «Wenn ich dann als Mama oder Papa im Gespräch merke, dass die Kita nicht auf diese Aspekte vorbereitet ist, würde ich mich nach einer anderen Kita umsehen»

Der Haken daran: Viele Eltern können bei den begrenzten Kita-Plätzen in vielen Regionen der Schweiz nicht wählerisch sein. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik besuchten 2023 fast 40 Prozent der Kinder unter 13 Jahren eine Kita. Der Branchenverband Kibesuisse errechnete für die Schweizer Kitas für das gleiche Jahr eine durchschnittliche Auslastung von 82 Prozent.

Und trotzdem: «Auch wenn der Platz knapp ist, müssen sichere Räume für Bebes und Kinder selbstverständlich sein, gerade in einer Kita», sagt Parham.

Doch selbst wenn eine Kita ein griffiges Schutzkonzept hat, deutet der vorliegende Fall darauf hin, dass damit allein noch keine Sicherheit hergestellt ist.

Freiwillige Schutzkonzepte

watson hat für diesen Text verschiedene öffentlich zugängliche Kinderschutzkonzepte miteinander verglichen. Manchmal heissen sie Schutzkonzepte, in anderen Fällen ist von ‹Verhaltenskodex› oder ‹Sicherheitskonzept› die Rede.

Doch egal wie die Dokumente heissen: Inhaltlich ist ihnen gemeinsam, dass sie festschreiben, dass grundsätzlich nie eine Betreuungsperson allein um die Kinder sein soll und dass Zimmertüren jederzeit offen zu sein haben. Die Initiative zu Körperkontakt solle immer vom Kind ausgehen.

Bloss: Kinderschutzkonzepte sind für Kitas freiwillig. Dementsprechend haben Kantone, Gemeinden und ihre Behörden auch keinerlei Kontrollaufsicht.

Ob das Schutzkonzept im Kita-Alltag gelebt wird, überprüft die Kita also selbst. Parham findet deshalb:

«Kitas sollten gesetzlich verpflichtet werden, ein Schutzkonzept auszuarbeiten. Dieses müsste dann regelmässig unabhängig kontrolliert werden.»
Tamara Parham

Im vorliegenden Fall stellt sich ein weiteres Problem. Der Beschuldigte hatte als Gruppenleiter eine pädagogische Führungsposition innerhalb der Kita inne. Ob man sich da als ihm hierarchisch tiefergestellte Person getraut, auf die Regeln des Schutzkonzepts zu pochen?

Parham kennt das Problem und sagt: «Jede Organisation braucht zwingend eine Ansprechperson für den Kindesschutz, an die man sich anonym wenden kann, wenn man ein ungutes Gefühl hat.» Denn das beste Schutzkonzept der Welt nütze nichts, wenn es im Kita-Alltag nicht zur Anwendung komme.

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Die beliebtesten Kommentare
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Xicotencatl Axayacatl
25.03.2026 19:01registriert August 2024
Das ist ja alles gut und recht. Aber es müsste auch strukturell möglich sein, rasch ein- und durchzugreifen, in erster Linie Arbeitsrechtlich. Es kann nicht sein, dass einschlägig Bekannte unbehelligt weiterarbeiten können und womöglich auch noch mit guten Zeugnissen Karriere machen bis der finale Schuldspruch fällt. Es muss Mechanismen geben, die ermöglichen, begründet Verdächtige sofort aus dem Verkehr ziehen können. Zu viel Täterschutz ist gerade hier völlig fehl am Platz.
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IHS_Maria
25.03.2026 20:18registriert Januar 2026
Als eine Pflegefachkraft, die selbst mit beeinträchtigten Menschen arbeitet:

- Bei uns gibts Kameras. Ja, auch auf die Schlafzimmer gerichtet!
- Bäder, Schlafzimmer etc. bleiben ein Spalt breit offen und/oder kein Betreten im Alleingang.
- Absolute Nulltoleranz. Wer missbraucht, bekommt Berufsverbot und Strafverfahren, keine Versetzungen! Keine Einstellungen ohne Strafregisterauszug UND Sonderstrafregisterauszug.

Missbrauch zerstört Menschen, ein Leben lang. Entsprechend haben Täter*innen keinerlei Gnade verdient, schliesslich haben sie mit den Opfern auch keine Gnade.
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Glenn Quagmire
25.03.2026 19:14registriert Juli 2015
Manch Vater wird wohl Gedanken an Selbstjustiz denken, wenn es das eigene Kind betrifft.
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