Der Bundesrat könnte die Frist zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf dem Verordnungsweg verlängern. Am 9. Februar 2017 müsste eine Lösung auf dem Tisch liegen, doch laut Bundespräsident Johann Schneider-Ammann wird die Zeit knapp.
«Wenn man das Prozedere im Parlament anschaut, zeichnet sich ab, dass mit einer allfälligen Referendumsabstimmung die Frist vom 9. Februar 2017 überschritten werden könnte», sagte der Wirtschaftsminister in einem Interview, das die «Neue Zürcher Zeitung» am Donnerstag veröffentlichte. Laut Verfassung könnte der Bundesrat aber auf dem Verordnungsweg überbrücken. «Möglicherweise bleibt uns keine andere Möglichkeit, als dies in Betracht zu ziehen», so Schneider-Ammann weiter.
Der Bundesrat habe seit der Volksabstimmung 2014 «keine Zeit verstreichen lassen» aber von Beginn weg gewusst, «dass es eng wird». Entscheidend sei, ein qualitativ gutes Abkommen zu erzielen, das die offenen Fragen dauerhaft regle. «Qualität geht der peinlich genauen Einhaltung der Fristen vor», sagte Schneider-Ammann.
Die Initiative verlangt, dass Inländer bei der Stellenbesetzung Vorrang haben und dass die Schweiz die Zuwanderung mit Kontingenten steuert. Beides verträgt sich nicht mit der Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat sucht aber nach einer einvernehmlichen Lösung mit der EU.
Bis zum «Brexit»-Referendum am 23. Juni sind allerdings keine Zugeständnisse Brüssels zu erwarten. Für den Fall, dass auch drei Jahre nach der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative keine einvernehmliche Lösung vorliegt, hat der Bundesrat dem Parlament Anfang März die Einführung einer einseitigen Schutzklausel vorgeschlagen.
Nach der Abstimmung in Grossbritannien beginne für die Schweiz «ein Wettlauf mit der Zeit bis zur Sommerpause in Brüssel», sagte Schneider-Ammann weiter. «Eine detaillierte Vereinbarung werden wir im Sommer wahrscheinlich nicht erreichen. Aber die prinzipielle Stossrichtung sollte man gemeinsam skizzieren können.» (egg/sda)