Gegen Peter Marti, den Sonderermittler im Fall des Lecks in der Crypto-Affäre des Bundes, darf ein Strafverfahren durchgeführt werden. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat dafür grünes Licht gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Marti zur Last gelegten Straftatbestände erfüllt sind.
Die Generalsekretärin des EJPD erteilte am Dienstag die beamtenrechtliche Ermächtigung für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Marti. Ein Hinweis auf Schuld oder Unschuld sei die Ermächtigung nicht, hielt das EJPD fest.
Marti war im Januar 2021 von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden, um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit der sogenannten Crypto-Affäre zu prüfen.
Bereits im September wurde bekannt, dass gegen Marti ebenfalls eine Strafanzeige eingereicht worden war. Die AB-BA setzte Stephan Zimmerli als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ein, um die Vorwürfe zu untersuchen. Er wird nun auch das Verfahren führen. Von wem die Anzeige kam, gab die AB-BA nicht bekannt.
Laut den Tamedia-Zeitungen und dem «Blick» soll die Anzeige von Peter Lauener stammen, dem ehemaligen Kommunikationschef des Innendepartements. Er soll Marti gemäss den Angaben Amtsmissbrauch vorwerfen. Lauener stand im Fokus der von Marti aufgenommenen Ermittlungen zu einem Informationsleck in der Crypto-Affäre.
Die Crypto-Affäre flog im Februar 2020 auf. Medien berichteten damals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG über hundert Staaten ausspionierten.
Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts gelangten während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien. Danach reichten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat Strafanzeige ein.
Der ehemalige Zürcher Oberrichter Marti wurde von der AB-BA als ausserordentlicher Staatsanwaltschaft des Bundes mit der Untersuchung betraut zur Frage, ob eine Verletzung des Amtsgeheimnisses vorliegt. Er eröffnete gegen Lauener sowie gegen zwei Angestellte des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein Strafverfahren. Lauener musste laut «SonntagsBlick» vorübergehend in Untersuchungshaft.
Ermächtigungen für das Führen eines Strafverfahrens wie jenes im Fall von Marti müssen grundsätzlich erteilt werden, wie das EJPD festhielt. Dies sei selbst dann der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass ein Tatbestand erfüllt sei.
Verweigert werden kann die Ermächtigung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind erfüllt, wenn offensichtlich keine strafbare Handlung vorliegt, wenn es sich um einen leichten Fall handelt und wenn die Person, gegen die sich die Anzeige richtet, bereits auf angemessene Weise disziplinarisch bestraft worden ist.
Von Marti ging auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bisher keine Stellungnahme ein.
(saw/sda)