Ohne Genehmigung geht gar nichts – das Frankfurter Landgericht verbietet den Fahrdienst in ganz Deutschland. Uber dürfe keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer keine behördliche Genehmigung haben, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Nickel. Geklagt hatte der Verbund Taxi Deutschland.
Uber hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die Dienstleistungen des Unternehmens legal seien, da die Firma nur als Vermittler zwischen Gast und Fahrer auftritt. Die Regeln für Taxis seien deshalb hier nicht anwendbar. Nach dem Urteil erklärte Uber, das Unternehmen behalte sich vor, Berufung einzulegen.
Der Richter hatte während der Verhandlung erläutert, die Fahrer von Uber beförderten Gäste, ohne über den dafür erforderlichen Personenbeförderungsschein zu verfügen. Damit folgte er der Argumentation des Taxiverbundes. Das deutsche Taxi-Gewerbe geht gegen das US-Unternehmen vor, weil es dessen Angebot für wettbewerbswidrig hält.
Bereits jetzt kann der Fahrdienst nach für ihn negativen Urteilen und Entscheidungen der Behörden in mehreren deutschen Grossstädten nur eingeschränkt operieren. Das Unternehmen hat sich deswegen vor wenigen Tagen bei der EU-Kommission in Brüssel über die Bundesregierung beschwert
Uber bietet eine Smartphone-App an, um zahlungswillige Mitfahrer zu finden. Dafür verlangt es einen Anteil des vereinbarten Tarifs. Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen den Konkurrenten aus Kalifornien. Uber bietet seine Dienste nach eigenen Angaben weltweit in 55 Ländern an, wird aber in immer mehr Märkten gerichtlich ausgebremst.
Ob das Urteil aus Deutschland auch Auswirkungen auf die Schweiz hat, ist noch nicht absehbar. Fakt ist, dass auch hier die günstige Taxi-Alternative Uber sehr umstritten ist. Noch liegt aber kein Verbot vor. (mmq/Reuters/aeg)